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OLG Hamm: Krankenhaus muss Behandlungsunterlagen vorlegen, damit die Testierfähigkeit geprüft werden kann

In einem Erbscheinsverfahren entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass ein Krankenhaus verpflichtet ist, dem Gericht die Krankenunterlagen einer verstorbenen Erblasserin zur Verfügung zu stellen, damit diese von einem Sachverständigen überprüft werden können (Beschluss vom 13. Juni 2024, Aktenzeichen 10 W 3/23). Die Entscheidung beleuchtet wichtige Aspekte im Zusammenhang mit dem Zugriff auf medizinische Unterlagen nach dem Tod eines Erblassers, insbesondere im Kontext der Ermittlung der Testierfähigkeit.

Anforderungen an den Nachweis der Testierunfähigkeit

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem aktuellen Beschluss (Az.: 8 W 60/23) verdeutlicht, wie schwer der Nachweis der Testierunfähigkeit eines Erblassers zu erbringen ist. Diese Entscheidung unterstreicht die Grundregel des § 2229 BGB, nach der jedermann als testierfähig gilt, solange das Gegenteil nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen ist.

Unternehmensnachfolge bei einer GmbH: Was ist zu beachten?

Die Nachfolge in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt Erblasser, Erben und Gesellschafter vor besondere Herausforderungen. Anders als bei Personengesellschaften sind Geschäftsanteile an einer GmbH grundsätzlich vererblich. Dennoch gibt es verschiedene Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die beachtet werden müssen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Erbvertrag mit Pflegeverpflichtung: Rücktritt als unzulässige Rechtsausübung

In einem aktuellen Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 11.07.2024, Az. 10 U 74/23) wurde ein Fall verhandelt, in dem es um den Rücktritt von einem Erbvertrag wegen angeblich nicht erbrachter Pflegeleistungen ging. Die Entscheidung verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag möglich ist und wann ein solcher Rücktritt als treuwidrig anzusehen ist.

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