Notar

OLG Brandenburg: Rückübertragungsanspruch an Grundstück ist vererblich

In einer wichtigen Entscheidung zur Vererblichkeit vertraglicher Ansprüche hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg im April 2024 einen Fall entschieden, in dem es um die Rückübertragung eines Grundstücks ging (Urteil vom 18. April 2024 – 5 U 188/22). Der Erblasser hatte in einem Grundstücksüberlassungsvertrag einen Rückübertragungsanspruch vereinbart. Das Gericht entschied, dass dieser Rückübertragungsanspruch nicht höchstpersönlich war und somit auf die Erben übergeht.

Grundbuchumschreibung bei Testamentsvollstreckung und notarieller Verfügung von Todes wegen

Ein kürzlich ergangener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 24.09.2024 (Az. 34 Wx 218/24) wirft Licht auf die Nachweispflichten bei der Grundbuchumschreibung mit Testamentsvollstreckung. Das Gericht entschied, dass eine Annahmebescheinigung des Nachlassgerichts in der Regel ausreicht, um den formellen Anforderungen des Grundbuchamts zu genügen.

OLG Saarbrücken: Hemmung der Ausschlagungsfrist bei verspäteter Einreichung der notariellen Erklärung durch den Notar

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat in seinem Beschluss vom 21. August 2024 (Az. 5 W 46/24) eine wichtige Entscheidung zur Hemmung der Ausschlagungsfrist bei Erbfällen getroffen. Diese kann durch höhere Gewalt gehemmt werden, wenn die verspätete Einreichung der Ausschlagungserklärung auf ein Verschulden des Notars zurückzuführen ist, der die Erklärung beurkundet und sich verpflichtet hat, diese fristgerecht beim Nachlassgericht einzureichen.

Zuwendungsverzicht eines Stiefkinds: Keine automatische Erstreckung auf Abkömmlinge

In einer wichtigen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle klargestellt, dass der Zuwendungsverzicht eines Stiefkinds des Erblassers sich nicht automatisch auf dessen Abkömmlinge erstreckt. Der Beschluss vom 17. April 2023, Az. 6 W 37/23, beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Grenzen der Erstreckung eines Zuwendungsverzichts auf die Abkömmlinge der verzichtenden Person.

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