OLG Hamm: Krankenhaus muss Behandlungsunterlagen vorlegen, damit die Testierfähigkeit geprüft werden kann
In einem Erbscheinsverfahren entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass ein Krankenhaus verpflichtet ist, dem Gericht die Krankenunterlagen einer verstorbenen Erblasserin zur Verfügung zu stellen, damit diese von einem Sachverständigen überprüft werden können (Beschluss vom 13. Juni 2024, Aktenzeichen 10 W 3/23). Die Entscheidung beleuchtet wichtige Aspekte im Zusammenhang mit dem Zugriff auf medizinische Unterlagen nach dem Tod eines Erblassers, insbesondere im Kontext der Ermittlung der Testierfähigkeit.