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Wann ist das Nachlassverzeichnis fertig?

Immer wieder stellen Pflichtteilsberechtigte die Frage, ob sie vom Erben verlangen können, das vorgelegte Nachlassverzeichnis noch einmal zu ergänzen oder zu berichtigen. Ein solcher Anspruch besteht nur in bestimmten Konstellationen. Grundsätzlich gilt, dass das erteilte Nachlassverzeichnis zu nehmen ist, wie es ist. Der Erbe schuldet nur einmal die Auskunft: Besteht Grund zu der Annahme, dass […]

Fünf Fakten zum Pflichtteil

Beim „Berliner Testament“ steht den Kindern der Pflichtteil zu, schon wenn das erste Elternteil stirbt. Die Kinder müssen sich nicht auf den Tod des länger lebenden Elternteils vertrösten lassen. Die Höhe des Pflichtteils hängt von der Personenkonstellation und vom Wert des Nachlasses ab. Für den Pflichtteil zählen auch Schenkungen. Hat der Erblasser sich „arm“ geschenkt,

BGH zum notariellen Nachlassverzeichnis: Erbe muss meist persönlich beim Notar erscheinen

Verlangt der Pflichtteilsberechtigte, dass der Erbe ein Nachlassverzeichnis durch einen Notar ermitteln und aufnehmen lässt, muss der Erbe den Notar beauftragen. Außerdem muss er bei der Ermittlung und Aufnahme des Nachlasses persönlich mitwirken. Dazu gehört, dass der Erbe in der Regel persönlich beim Notar erscheinen und Auskunft geben muss. Der Bundesgerichtshof hatte sich nun mit

Unzuverlässiger Erbe – wie kommt der Pflichtteilsberechtigte noch an Informationen?

Dem Pflichtteilsberechtigten stehen verschiedene Auskunftsansprüche gegen den Erben zu. Doch welche alternativen Informationsquellen gibt es, wenn auf den Erben kein Verlass ist? Der Pflichtteilsberechtigte kann selbst den Nachlass besichtigen, indem er verlangt, bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses hinzu gezogen zu werden (§ 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass ein Notar

Pflichtteil und Erbe trotz Pflichtteilsstrafklausel

Häufig bestimmen Eltern, dass ein Kind auch nach dem längerlebenden Ehegatten enterbt wird, wenn es nach dem zuerst versterbenden Ehegatten den Pflichtteil beansprucht. Doch eine solche Pflichtteilsstrafklausel greift nicht, wenn der Pflichtteil nach dem zuerst versterbenden Ehegatten erst beansprucht wird, nachdem der längerlebende Ehegatte ebenfalls verstorben ist. Bei einer Pflichtteilsstrafklausel führt ein Pflichtteilsverlangen auf den

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