Notarielles Nachlassverzeichnis – Ermessen des Notars
Der Pflichtteilsberechtigte hat gem. § 2314 Abs. 1, S. 1 u. 3 BGB einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Die Kosten, die durch die Beauftragung des Notars entstehen, fallen als Nachlassverbindlichkeiten dem Nachlass zur Last. Der Erbe ist verpflichtet einen Notar aufzusuchen und dafür zu sorgen, dass […]