Pflichtteil

Pflichtteil – Wie wird er besteuert?

Der Pflichtteil ist ein zentraler Aspekt des deutschen Erbrechts und bietet bestimmten nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Doch wie wird dieser Pflichtteil steuerlich behandelt? In diesem Beitrag erläutern wir die wesentlichen Grundsätze der Besteuerung des Pflichtteilsanspruchs und geben Ihnen wertvolle Gestaltungshinweise.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Wie wird sie berechnet?

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Deutschland ein wesentlicher Faktor bei der Nachlassplanung und Vermögensübertragung. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Steuer berechnet wird. Wenn Sie eine belastbare Berechnung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Folgen der Nichtbeachtung des Zuziehungsrechts des Pflichtteilsberechtigten bei Anfertigung eines Nachlassverzeichnisses

Das Landgericht (LG) Duisburg hat am 16. April 2024 (Az.: 11 O 196/23) eine wichtige Entscheidung zu den Folgen der Nichtbeachtung des Zuziehungsrechts des Pflichtteilsberechtigten bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses getroffen. Diese Entscheidung betont die Bedeutung des Anwesenheitsrechts von Pflichtteilsberechtigten und die Konsequenzen, die sich aus dessen Missachtung ergeben können.

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind:

Grundbuchberichtigung im Erbfall

Im Erbfall kann die Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung sind entbehrlich, wenn sich die Erbfolge eindeutig aus einer Eröffnungsniederschrift nebst eröffneter notariell beurkundeter Verfügung von Todes wegen ergibt. Doch manchmal ergeben sich Komplikationen, die trotz vorhandener notarieller Urkunde einen Erbschein erforderlich machen. In drei aktuellen Entscheidungen haben sich das OLG Frankfurt, das Kammergericht Berlin und das OLG Schleswig mit Fragen zur Grundbuchberichtigung befasst. Die Entscheidungen zeigen, dass die Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge und die Löschung von Nacherbenvermerken im Grundbuchverfahren hoch sind.

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