Wann kann ich den Pflichtteil geltend machen?
Pflichtteilsansprüche entstehen erst mit dem Tod des Erblassers. Zu seinen Lebzeiten haben Pflichtteilsberechtigte noch keine Ansprüche.
Pflichtteilsansprüche entstehen erst mit dem Tod des Erblassers. Zu seinen Lebzeiten haben Pflichtteilsberechtigte noch keine Ansprüche.
Wer von der Erbschaft ausgeschlossen wird, kann eine Entschädigung in Geld verlangen.