pflichtteil

Ausschlagungsfrist und Anfechtungsfristen im Erbrecht

Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt in der Regel sechs Wochen und beginnt mit der Kenntnis des Erben von dem Anfall und dem Grund der Berufung (§§ 1944, 1946 BGB). Ist der Erbe durch eine Verfügung von Todes wegen berufen (Testament oder Erbvertrag), beginnt die Frist frühestens mit der Bekanntgabe der Verfügung von Todes […]

Welche lebzeitigen Zuwendungen gehören ins Nachlassverzeichnis?

Im Nachlassverzeichnis sind die lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers anzugeben, darunter auch Zuwendungen des Erblassers an den Erben oder den Pflichtteilsberechtigten. Anzugeben sind alle unentgeltlichen Zuwendungen, beispielsweise Schenkungen, ehebedingte Zuwendungen und Ausstattungen. Anzugeben sind auch teilentgeltliche Zuwendungen, d.h. solche Zuwendungen, bei denen der Wert der Gegenleistung den Wert der Leistung nicht aufwiegt, beispielsweise die Übertragung eines

Ehefrau enterbt = höhere Pflichtteilsquote für die Kinder

Daniel und Sabine sind verheiratet. Sie haben keinen Ehevertrag geschlossen, leben also im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie haben zwei gemeinsame Kinder. Daniel trennt sich von Sabine und lebt bei seiner neuen Freundin Annika. Per Testament setzt er Annika zur Alleinerbin ein. Er stirbt, bevor es zum Scheidungsantrag kommt. Sabine kann von Annika den Zugewinnausgleich

Pflichtteil einfordern

Wer enterbt wird, dem steht Geld als Entschädigung zu. Gesetzlicher Pflichtteil (BGB): Was ist der gesetzliche Pflichtteil? Das in Deutschland geltende Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sieht den Pflichtteil vor. Der Pflichtteil ist eine Entschädigung in Geld dafür, dass man nicht Erbe geworden ist, obwohl man es bei gesetzlicher Erbfolge geworden wäre. Gesetzliche Erbfolge meint die Erbfolge,

Fünf Fakten zum Pflichtteil

Beim „Berliner Testament“ steht den Kindern der Pflichtteil zu, schon wenn das erste Elternteil stirbt. Die Kinder müssen sich nicht auf den Tod des länger lebenden Elternteils vertrösten lassen. Die Höhe des Pflichtteils hängt von der Personenkonstellation und vom Wert des Nachlasses ab. Für den Pflichtteil zählen auch Schenkungen. Hat der Erblasser sich „arm“ geschenkt,

Nach oben scrollen