Pflichtteil

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Auskunftsansprüche im Erbrecht

Im Erbrecht spielen Auskunftsansprüche eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es darum geht, die Zusammensetzung des Nachlasses zu ermitteln und Ansprüche wie den Pflichtteil geltend zu machen. Die erbrechtlichen Auskunftspflichten betreffen sowohl Erben als auch andere Beteiligte, wie beispielsweise den Testamentsvollstrecker oder Erbschaftsbesitzer. Diese Ansprüche sind nicht nur gesetzlich festgelegt, sondern können auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Bewertungen im Erbrecht: Welche Methoden gibt es?

Die Bewertung von Nachlassgegenständen ist ein zentraler Bestandteil des Erbrechts, da sie häufig im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften oder Zugewinnausgleichen notwendig ist. Für die Ermittlung des Nachlasswertes gibt es verschiedene Bewertungsmethoden, die jeweils abhängig von der Art des Vermögens und den individuellen Umständen des Falls sind. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Bewertungsmethoden im Erbrecht vorgestellt.

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Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Das Pflichtteilsrecht stellt sicher, dass bestimmte nahe Angehörige des Erblassers trotz Enterbung oder Benachteiligung im Testament nicht völlig leer ausgehen. Dieser Beitrag erklärt, wer pflichtteilsberechtigt ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um diesen Anspruch geltend zu machen.

OLG Hamm: Räuber bekommt Pflichtteil

Das OLG Hamm entschied, dass die Entziehung des Pflichtteils bei Verurteilungen wegen Straftaten nicht automatisch gerechtfertigt ist und eine genaue Abwägung des Einzelfalls erfordert (Urteil vom 7. März 2024, Az.: 10 U 44/23). Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Verurteilung des Klägers zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen schweren Raubes und die Frage, ob dies eine Unzumutbarkeit der Nachlassbeteiligung für den Erblasser begründet.

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Das Zuziehungsrecht: Dabei sein ist alles

Dabei sein ist alles! Das gilt manchmal auch im Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben verlangen, bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses dabei sein zu dürfen. Das Zuziehungsrecht, geregelt in § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, gibt dem Pflichtteilsberechtigten die Möglichkeit, die Erstellung des Verzeichnisses zu überwachen, dazu beizutragen, dass die Nachlasswerte vollständig erfasst sind, und die Qualität der Auskunft zu beurteilen.

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