Vierfacher Pflichtteil, wenn der zweite Elternteil stirbt
Nach dem später versterbenden Elternteil kann der Pflichtteil viermal so hoch sein wie nach dem zuerst versterbenden Elternteil. Eheleute Karin und Björn haben zwei Töchter, Luisa und Theresa. Die Eheleute sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, haben also keinen Ehevertrag über einen anderen Güterstand geschlossen. Ihnen gehört ein Hausgrundstück zu je 1/2 Miteigentumsanteil. Zudem […]