Nachlassverzeichnis unvollständig: Welche Strafe droht?
Wenn Erben ein unvollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen und wichtige Vermögenswerte verschweigen, können sie sich strafbar machen. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht auf ein vollständiges und korrektes Nachlassverzeichnis. Bei Verstößen drohen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen.