Pflichtteilsberechtigter

Einsichtnahme in Grundbuchakten durch Pflichtteilsberechtigte

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 15. Februar 2024 (Az.: 34 Wx 36/24 e) eine wichtige Entscheidung getroffen, die sich mit der Frage der Einsichtnahme in Grundbuchakten durch einen Pflichtteilsberechtigten befasst. Diese Entscheidung beleuchtet die Bedingungen, unter denen ein Pflichtteilsberechtigter ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Grundbuchakten geltend machen kann, um seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berechnen.

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind:

Pflichtteilsstrafklausel: Ein Überblick

Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein zentrales Instrument im Erbrecht, das häufig in gemeinschaftlichen Testamenten, insbesondere in Berliner Testamenten, verwendet wird. Ihr Hauptziel ist es, den Nachlass des erstversterbenden Ehegatten zu schützen und den überlebenden Ehegatten vor finanziellen Belastungen zu bewahren. Doch wie genau funktioniert diese Klausel, und welche Folgen hat sie für die Erben?

Anforderungen an die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 8. November 2023 (Az.: I-24 W 49/23) eine wegweisende Entscheidung zu den Anforderungen an die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses getroffen. Diese Entscheidung klärt, unter welchen Bedingungen ein Nachlassverzeichnis als erfüllt gilt und welche Pflichten ein Notar bei der Erstellung hat.

Von uns erstritten: OLG Düsseldorf lässt Beweissicherung während laufendem Rechtsstreit zu

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 8. April 2024 (Az.: I-7 W 20/24) in einer bedeutenden Entscheidung klargestellt, dass ein Pflichtteilsberechtigter durch ein selbständiges Beweisverfahren den Zustand und den Wert eines Hausgrundstücks feststellen lassen kann, und zwar auch parallel zu einer anhängigen Pflichtteilsstufenklage. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Pflichtteilsberechtigten erheblich, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass Beweismittel durch den Zeitablauf verloren gehen oder ihre Nutzung erschwert wird.

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