Scheidung

Was ist eine Abschichtung und wie funktioniert sie?

Die Abschichtung ist ein Begriff aus dem Erbrecht. Sie ermöglicht es einem Miterben, aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden, ohne dass eine vollständige Teilung des Nachlasses erforderlich ist. In diesem Artikel erklären wir, was die Abschichtung genau bedeutet, wie sie abläuft und welche rechtlichen Besonderheiten es zu beachten gibt.

Einziehung eines Erbscheins und der Grundsatz von Treu und Glauben

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Beschluss vom 29. Mai 2024 (Aktenzeichen: 10 W 76/23) entschieden, dass die Einziehung eines Erbscheins nach 30 Jahren einen Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB darstellen kann, wenn die Einziehung von der Person betrieben wird, die den Erbschein selbst beantragt hatte.

OLG Hamm und OLG Oldenburg: Wer ist für Erbschein zuständig – Rechtspfleger oder Richter?

Die Frage, ob im Erbscheinsverfahren der Rechtspfleger oder der Richter zuständig ist, wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen und die konkrete Verfahrenslage beeinflusst. In zwei aktuellen Entscheidungen – des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm und des OLG Oldenburg – wurden wichtige Grundsätze zur funktionellen Zuständigkeit in Erbscheinsverfahren festgelegt.

Nachlass sichern beim Streit über die Erbfolge

Ein Erbfall kann schnell zu einem Streit über die Erbfolge führen, insbesondere wenn Unklarheit über die Berechtigung der Erben besteht oder mehrere Personen Ansprüche erheben. Um sicherzustellen, dass der Nachlass in einem solchen Fall nicht veruntreut oder gefährdet wird, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, den Nachlass zu sichern.

Einsichtnahme in Grundbuchakten durch Pflichtteilsberechtigte

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 15. Februar 2024 (Az.: 34 Wx 36/24 e) eine wichtige Entscheidung getroffen, die sich mit der Frage der Einsichtnahme in Grundbuchakten durch einen Pflichtteilsberechtigten befasst. Diese Entscheidung beleuchtet die Bedingungen, unter denen ein Pflichtteilsberechtigter ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Grundbuchakten geltend machen kann, um seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berechnen.

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