OLG München zu den Formvorgaben für eigenhändige Testamente
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in zwei aktuellen Beschlüssen (Az.: 33 Wx 329/23 e und Az.: 33 Wx 115/24 e) wichtige Klarstellungen zur Formwirksamkeit von Testamenten und zur Bedeutung der Unterschrift des Erblassers getroffen. Diese Entscheidungen unterstreichen die strengen Anforderungen des Gesetzgebers an die formwirksame Errichtung von Testamenten und weisen auf die Risiken hin, die bei formfehlerhaften Testamenten bestehen.