OLG Naumburg: Auslegung eines Ehegattentestaments mit Katastrophenklausel
Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten kann Regelungen für verschiedene Erbfälle enthalten. Das OLG Naumburg (Beschluss vom 25.09.2024 – 2 Wx 58/23) entschied, dass auch bei einer sogenannten Katastrophenklausel das Testament nicht allein auf einen gemeinsamen Tod der Eheleute beschränkt sein muss. Vielmehr können darin auch Regelungen für den Normalfall des zeitlich versetzten Versterbens getroffen worden sein.