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Eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses

Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass der Erbe das Nachlassverzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt hat, kann er verpflichtet werden, zu Protokoll an Eides Statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen den Bestand so vollständig angegeben hat, wie er dazu imstande ist. Als Anhaltspunkte zählen z.B. Lücken und Verzögerungen, die auf Versäumnissen des Erben beruhen. […]

Pflichtteil: Auskunft als Anerkenntnis

Erfüllt der Erbe das Auskunftsverlangen des Pflichtteilsberechtigten, kann dies als Anerkenntnis im Hinblick auf den Pflichtteilsanspruch anzusehen sein und damit zum Neubeginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs führen. Dies erläutert das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Beschluss vom 10. September 2013 – 2 W 5/13: „Anerkenntnis ist das rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus

Pflichtteil an einer Unternehmensbeteiligung

Gehört zum Nachlass eine Unternehmensbeteiligung, ist deren Wert bei der Pflichtteilsberechnung einzubeziehen. Es gelten folgende Grundsätze: Als Pflichtteilsberechtigter können Sie verlangen, dass der Erbe den Wert durch einen Sachverständigen ermitteln lässt. Die Kosten der Wertermittlung hat der Erbe zu zahlen. Als Pflichtteilsberechtigter können Sie sich vom Erben außerdem die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie der

Was kann ich als Pflichtteilsberechtigter unternehmen, wenn die Auskunft des Erben unvollständig ist?

Ist die vom Erbe erteilte Auskunft über den Nachlass unvollständig, stehen dem Pflichtteilsberechtigten weitere Recht zu. Je nach Situation kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Erbe die Auskunft ergänzt, ihre Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides Statt versichert oder dass ein Notar das Nachlassverzeichnis aufnimmt. Eidesstattliche Versicherung Kann der Pflichtteilsberechtigte Anhaltspunkte dafür nachweisen, dass der Erbe

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