Teilung

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Ist der halbe Anteil halb soviel wert wie die ganze Immobilie?

Die Frage, ob ein hälftiger Miteigentumsanteil an einer Immobilie denselben Wert hat wie die Hälfte des Gesamtwerts der Immobilie, beschäftigt sowohl Gerichte als auch Erb- und Pflichtteilsberechtigte immer wieder. Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 09.03.2023 (Az.: 10 U 25/22) hierzu Stellung genommen und betont, dass ein solcher Anteil in der Regel einen niedrigeren Wert aufweist als der rechnerische Anteil am Gesamtwert der Immobilie. Dies hat insbesondere im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen erhebliche Auswirkungen.

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Familienrechtliche Anordnungen in Testamenten und Erbverträgen

Testamente und Erbverträge sind nicht nur Instrumente zur Verteilung des Nachlasses, sondern können auch wichtige familienrechtliche Anordnungen enthalten. Diese Anordnungen haben weitreichende Auswirkungen, insbesondere wenn minderjährige Kinder involviert sind. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass solche Anordnungen sorgfältig durchdacht und rechtssicher formuliert werden. Im Folgenden werden zentrale Aspekte und Ergänzungen solcher Anordnungen erörtert.

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Erbeinsetzung: Was Sie wissen sollten

Die Erbeinsetzung ist eine zentrale Gestaltungsmöglichkeit des Erbrechts, durch das der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll. Sie ist in vielen Testamenten der wichtigste Bestandteil und bedarf einer genauen Formulierung, um Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Teilungsversteigerung: So setzen Sie Ihre Rechte durch

Die Teilungsversteigerung ist ein wichtiges Instrument, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, wenn sich die Erben nicht über die Verteilung eines Nachlassgrundstücks einigen können. Sie ermöglicht es jedem Miterben, die Versteigerung eines Nachlassgrundstücks zu beantragen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick, wie die Teilungsversteigerung abläuft und welche Rechte Sie als Miterbe haben.

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BGH zum Unterschied zwischen Flurstück und Grundstück

In einem aktuellen Beschluss vom 26. September 2024 (Az. V ZB 8/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass eine Teilungsversteigerung nur für Grundstücke im Rechtssinn zulässig ist, die im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts unter einer eigenen Nummer eingetragen sind. Der Versuch, lediglich ein einzelnes Flurstück eines aus mehreren Flurstücken bestehenden Grundstücks zu versteigern, wurde als unzulässig zurückgewiesen. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Erbengemeinschaften und Miteigentümer, die eine solche Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft anstreben.

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