Erbunwürdigkeit: Wann liegt sie vor?
Die Erbunwürdigkeit ist eine besondere Regelung im Erbrecht, die es ermöglicht, einen Erben vom Erbe auszuschließen, wenn dieser bestimmte schwerwiegende Verfehlungen gegenüber dem Erblasser begangen hat. Die Erbunwürdigkeit ist in § 2339 BGB geregelt und ergänzt andere Maßnahmen, wie die Enterbung (§ 1938 BGB), die Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB) und die Anfechtung letztwilliger Verfügungen (§§ 2078 ff. BGB).