Testament

Erbunwürdigkeit: Wann liegt sie vor?

Die Erbunwürdigkeit ist eine besondere Regelung im Erbrecht, die es ermöglicht, einen Erben vom Erbe auszuschließen, wenn dieser bestimmte schwerwiegende Verfehlungen gegenüber dem Erblasser begangen hat. Die Erbunwürdigkeit ist in § 2339 BGB geregelt und ergänzt andere Maßnahmen, wie die Enterbung (§ 1938 BGB), die Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB) und die Anfechtung letztwilliger Verfügungen (§§ 2078 ff. BGB).

Fünf Fehler im Erbrecht – und wie Sie sie vermeiden können

Das Erbrecht ist ein komplexes und oft missverstandenes Rechtsgebiet. Fehler bei der Regelung der eigenen Erbfolge können weitreichende und oft unerwünschte Konsequenzen haben. In diesem Artikel beleuchten wir einige der schlimmsten Fehler im Erbrecht und zeigen Ihnen, wie Sie diese vermeiden können, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird.

OLG Frankfurt: Beschwerdeberechtigung bei abgelehnter Löschung eines Nacherbenvermerks

In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt wurde klargestellt, dass ein veräußernder Eigentümer, der noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, beschwerdeberechtigt ist, wenn das Grundbuchamt die Löschung eines Nacherbenvermerks ablehnt (Beschluss vom 12. Januar 2023 – 20 W 196/22). Diese Entscheidung betont die Rechte des Vorerben im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken, insbesondere bei der Löschung des Nacherbenvermerks.

Das verschwundene Testament: Was passiert, wenn die Originalurkunde nicht mehr auffindbar ist?

Ein Testament ist die formelle Erklärung des letzten Willens einer Person. Doch was geschieht, wenn nach dem Tod des Erblassers das Originaltestament nicht mehr auffindbar ist? Diese Frage stellt sich häufiger, als man denkt, und die rechtlichen Folgen sind komplex. Der folgende Artikel erläutert, welche Auswirkungen das Fehlen der Original-Testamentsurkunde hat und welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können.

Kein Gutglaubensschutz durch Eröffnungsniederschrift mit Verfügung von Todes wegen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 19. Oktober 2023 (Az. V ZB 8/23) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Testamentsvollstrecker seine Verfügungsbefugnis gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen muss. Diese Entscheidung ist besonders relevant für die Praxis, da sie die Anforderungen an die Vorlage von Dokumenten durch den Testamentsvollstrecker bei der Durchführung von Rechtsänderungen an Nachlassgrundstücken präzisiert. Vor allem aber verdeutlicht die Entscheidung: Legitimiert sich der Verkäufer durch eine Eröffnungsniederschrift nebst eröffnetem notariellen Testament oder Erbvertrag, ist der gute Glaube des Käufers ungeschützt.

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