Testament

Wie wird festgestellt, ob der Erblasser testierunfähig war?

Die Testierfähigkeit ist eine der grundlegenden Voraussetzungen, die erfüllt sein muss, damit ein Testament gültig ist. Doch was passiert, wenn Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen? In solchen Fällen ist eine gründliche Untersuchung erforderlich, um festzustellen, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung tatsächlich testierfähig war. Der folgende Artikel erläutert die Kriterien, die zur Feststellung der Testierunfähigkeit herangezogen werden.

Ehegatte testierunfähig – gemeinschaftliches Testament unwirksam

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine weit verbreitete Methode, mit der Ehegatten gemeinsam ihre Vermögensnachfolge regeln. Doch was passiert, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr testierfähig ist? Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem aktuellen Beschluss vom 14. März 2024 (Az.: 6 W 106/23) klargestellt, dass ein gemeinschaftliches Testament in einem solchen Fall unwirksam ist. Diese Entscheidung verdeutlicht die erheblichen rechtlichen Risiken, die mit der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments verbunden sind, wenn die Testierfähigkeit eines der Ehegatten in Frage steht.

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind:

Vollmachten über den Tod hinaus helfen bei der Nachlassabwicklung

Vollmachten spielen eine wichtige Rolle in der Nachlassabwicklung. Sie gewährleisten, dass der Nachlass unmittelbar nach dem Tod des Erblassers verwaltet werden kann, ohne dass Erben oder Testamentsvollstrecker zunächst ihre Legitimation nachweisen müssen. Besonders in Situationen, in denen es auf eine schnelle Handlungsfähigkeit ankommt, wie zum Beispiel bei der Verwaltung von Bankkonten oder der Durchführung dringender rechtlicher Schritte, können solche Vollmachten entscheidend sein.

Grundbuchberichtigung im Erbfall

Im Erbfall kann die Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung sind entbehrlich, wenn sich die Erbfolge eindeutig aus einer Eröffnungsniederschrift nebst eröffneter notariell beurkundeter Verfügung von Todes wegen ergibt. Doch manchmal ergeben sich Komplikationen, die trotz vorhandener notarieller Urkunde einen Erbschein erforderlich machen. In drei aktuellen Entscheidungen haben sich das OLG Frankfurt, das Kammergericht Berlin und das OLG Schleswig mit Fragen zur Grundbuchberichtigung befasst. Die Entscheidungen zeigen, dass die Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge und die Löschung von Nacherbenvermerken im Grundbuchverfahren hoch sind.

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