Testament

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Lebensversicherungen im Erbfall: Was ist zu beachten?

Lebensversicherungen spielen im Erbfall eine zentrale Rolle, da sie oft einen wesentlichen Teil des Nachlasses ausmachen. Ihre erbrechtliche Behandlung wirft allerdings komplexe Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die Verfügungsberechtigung, steuerliche Aspekte und die rechtliche Zuordnung der Versicherungssumme. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die bei der Erbschaft von Lebensversicherungen zu beachten sind.

Vollmachten im Erbfall einsetzen: Was Sie wissen sollten

Die Nachlassabwicklung ist ein zentraler Aspekt des Erbrechts, der oft mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Herausforderungen verbunden ist. Eine Möglichkeit, diese Herausforderungen zu meistern, besteht in der Erteilung von Vollmachten, die über den Tod hinaus wirken. Solche trans- und postmortalen Vollmachten bieten sowohl Chancen als auch Risiken, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

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Nießbrauch beim Schenken und Erben: Ein effektives Gestaltungsinstrument

Der Nießbrauch ist eine besonders vielseitige rechtliche Gestaltungsmöglichkeit, die häufig im Rahmen der Vermögensübertragung eingesetzt wird – sowohl zu Lebzeiten als auch im Erbfall. Er bietet zahlreiche Vorteile, vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge und der Steueroptimierung.

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Gehört der Ehering zum Nachlass?

Die Frage, ob der Ehering des verstorbenen Ehepartners zum Nachlass gehört, ist oft von großer emotionaler und rechtlicher Bedeutung. Als persönliches und symbolträchtiges Schmuckstück hat der Ehering besonderen Wert für den überlebenden Partner. Doch rechtlich stellt sich die Frage, ob der Ring Bestandteil des Nachlasses ist und somit potenziell anderen Erben oder Pflichtteilsberechtigten zusteht.

Erbunwürdigkeit: Wann liegt sie vor?

Die Erbunwürdigkeit ist eine besondere Regelung im Erbrecht, die es ermöglicht, einen Erben vom Erbe auszuschließen, wenn dieser bestimmte schwerwiegende Verfehlungen gegenüber dem Erblasser begangen hat. Die Erbunwürdigkeit ist in § 2339 BGB geregelt und ergänzt andere Maßnahmen, wie die Enterbung (§ 1938 BGB), die Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB) und die Anfechtung letztwilliger Verfügungen (§§ 2078 ff. BGB).

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