Testament

Psychologische Herausforderungen in Erbengemeinschaften: Was Sie wissen sollten

Wenn ein Erbfall eintritt, kommt es nicht nur auf die rechtlichen Aspekte an, sondern auch auf die zwischenmenschlichen und psychologischen Dynamiken innerhalb der Erbengemeinschaft. Diese können die Verteilung des Nachlasses erheblich beeinflussen und zu Konflikten führen, die oft tiefer reichen, als man zunächst vermuten würde.

Pflichtteilsstrafklausel: Ein Überblick

Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein zentrales Instrument im Erbrecht, das häufig in gemeinschaftlichen Testamenten, insbesondere in Berliner Testamenten, verwendet wird. Ihr Hauptziel ist es, den Nachlass des erstversterbenden Ehegatten zu schützen und den überlebenden Ehegatten vor finanziellen Belastungen zu bewahren. Doch wie genau funktioniert diese Klausel, und welche Folgen hat sie für die Erben?

Beeinträchtigende Schenkung an Miterben

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat am 22. Juni 2022 (Az.: 5 U 98/21) eine bedeutende Entscheidung zur Frage der Beeinträchtigung von Erbrechten durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers an Miterben getroffen. Diese Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Grenzen von Schenkungen, die die Erbrechte anderer Miterben beeinträchtigen könnten, und die Möglichkeit der Rückforderung solcher Schenkungen nach § 2287 BGB.

Welches Ehegüterstatut gilt bei internationalen Erbfällen?

In internationalen Erbfällen ist die Frage nach dem anzuwendenden Ehegüterstatut oft entscheidend für die Erbfolge. Dies ist besonders relevant, wenn Ehegatten unterschiedlicher Nationalitäten in verschiedenen Ländern gelebt haben oder ihre Ehe in einem anderen Land geschlossen haben. Die Oberlandesgerichte Naumburg, Brandenburg und Köln haben in aktuellen Entscheidungen unterschiedliche Konstellationen solcher internationaler Erbfälle behandelt und dabei wesentliche Kriterien für die Bestimmung des Ehegüterstatuts hervorgehoben.

Pflichtteil nach Tod des zweiten Elternteils

Stirbt ein Elternteil, steht Kindern mindestens der Pflichtteil zu – eine Geldabfindung dafür, dass man nicht Erbe geworden ist, obwohl man es bei gesetzlicher Erbfolge geworden wäre.

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