Testament

Erbausschlagung anfechten ist schwierig

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem Beschluss vom 14. August 2024 (Az.: 8 W 102/23) entschieden, dass die Anfechtung einer Erbausschlagung nur dann wirksam ist, wenn der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses tatsächlich kausal für die Ausschlagung war. Kausal bedeutet, es muss davon auszugehen sein, dass ohne den Irrtum die Erbschaftsausschlagung unterblieben wäre. Der Beschluss beleuchtet wichtige Aspekte der Erbausschlagung und der Möglichkeiten, diese später anzufechten.

Beschränkung der Testierfreiheit durch Ehegattentestament

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 30. April 1993 (Az.: 2 Wx 58/92) eine grundlegende Entscheidung zur Beschränkung der Testierfreiheit durch wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament (Ehegattentestament) getroffen. Diese Entscheidung behandelt die Auslegung und die Bindungswirkung solcher Testamente und bietet wichtige Erkenntnisse für Ehepaare, die ihre Erbfolge regeln möchten.

Grundbucheintragung einer Grundschuld aufgrund transmortaler Vollmacht

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat in einem Beschluss vom 6. August 2024 (Az.: 2 W 35/24) eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Eintragung einer Grundschuld aufgrund einer transmortalen Vollmacht betrifft. Diese Entscheidung ist besonders relevant für diejenigen, die sich mit der Nachlassplanung und der Nutzung von Vollmachten über den Tod hinaus beschäftigen.

Lebzeitige Verfügungen des Erblassers und der Schutz des bindend eingesetzten Erben

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat in einem Beschluss vom 10. Juli 2024 (Az.: 3 U 14/24) wichtige Klarstellungen zur Verfügungsfreiheit des Erblassers zu Lebzeiten und dem Schutz des Vertragserben getroffen. Diese Entscheidung ist besonders relevant für Erben, die durch vertragsmäßige Verfügung in einem Erbvertrag oder durch wechselbezüglich bindende Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament eingesetzt sind und sich gegen lebzeitige Schenkungen oder Erlassverträge des Erblassers wehren wollen.

Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichen Testamenten

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 30. Januar 2024 (Az.: 33 Wx 191/23 e) in einem wegweisenden Beschluss zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments entschieden. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Frage, ob die Einsetzung von Patenkindern als Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich ist und welche Auswirkungen dies auf die letztwilligen Verfügungen der Eheleute hat.

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