Erbausschlagung anfechten ist schwierig
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem Beschluss vom 14. August 2024 (Az.: 8 W 102/23) entschieden, dass die Anfechtung einer Erbausschlagung nur dann wirksam ist, wenn der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses tatsächlich kausal für die Ausschlagung war. Kausal bedeutet, es muss davon auszugehen sein, dass ohne den Irrtum die Erbschaftsausschlagung unterblieben wäre. Der Beschluss beleuchtet wichtige Aspekte der Erbausschlagung und der Möglichkeiten, diese später anzufechten.