Testament

OLG München zur Enterbung für den Fall der Eheschließung mit einer bestimmten Person

Der 33. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat am 23. September 2024 einen wichtigen Beschluss im Erbrecht gefasst (Az. 33 Wx 325/23), der die Grenzen der Testierfreiheit und die Frage der Sittenwidrigkeit von Enterbungsklauseln in Testamenten thematisiert. Konkret ging es um die Enterbung eines Sohnes des Erblassers für den Fall, dass dieser eine bestimmte Person heiratet.

Testament verfassen: Was ist zu beachten?

Beim Verfassen eines Testaments gibt es einige wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers rechtlich wirksam ist und seinen Wünschen entspricht. Ein Testament ermöglicht es, den eigenen Nachlass gezielt zu regeln, Konflikte unter den Erben zu vermeiden und die gesetzlichen Erbregelungen nach den eigenen Vorstellungen anzupassen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die beim Vorbereiten eines Testaments zu berücksichtigen sind:

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine beliebte Testamentsform unter Ehegatten, die sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen möchten. Doch was sollte bei der Form und dem Inhalt eines solchen Testaments beachtet werden? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte.

Ausgleichung: Wie wirkt sie sich auf den Pflichtteil aus?

Die Ausgleichung von Zuwendungen ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht, der insbesondere bei der Berechnung des Pflichtteils relevant wird. Dieser Artikel erläutert, was unter Ausgleichung zu verstehen ist, welche Zuwendungen ausgleichungspflichtig sind und wie sich dies auf die Pflichtteilsberechnung auswirkt.

A Doctor Writing on a Paper

OLG Hamm: Krankenhaus muss Behandlungsunterlagen vorlegen, damit die Testierfähigkeit geprüft werden kann

In einem Erbscheinsverfahren entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, dass ein Krankenhaus verpflichtet ist, dem Gericht die Krankenunterlagen einer verstorbenen Erblasserin zur Verfügung zu stellen, damit diese von einem Sachverständigen überprüft werden können (Beschluss vom 13. Juni 2024, Aktenzeichen 10 W 3/23). Die Entscheidung beleuchtet wichtige Aspekte im Zusammenhang mit dem Zugriff auf medizinische Unterlagen nach dem Tod eines Erblassers, insbesondere im Kontext der Ermittlung der Testierfähigkeit.

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