Testament

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Testament gefälscht? Erblasser testierunfähig? Wer wofür die Beweislast trägt

Wer sich auf ein Testament beruft, muss dessen Echtheit beweisen. Wer sich darauf beruft, der Erblasser sei testierunfähig gewesen, trägt die Beweislast dafür. Diese Grundsätze hat das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Beschluss vom 12. August 2024 (Az.: 33 Wx 294/23) bestätigt. Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte hohe Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines Testaments sowie an den Beweis der Testierunfähigkeit stellen.

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Pflichtteilssanktionsklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten – Entscheidung des KG Berlin

Gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten enthalten häufig Pflichtteilssanktionsklauseln, um Pflichtteilsansprüche eines Kindes nach dem Erstversterbenden zu sanktionieren. Doch wie weit reicht eine solche Klausel? Gilt sie nur für die Erbeinsetzung oder betrifft sie auch Vermächtnisse? Diese Frage hatte das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 22.11.2023 – 19 U 36/22) zu klären.

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Testierfähigkeit und Richtervorbehalt: Entscheidung des OLG München

Das Oberlandesgericht München hat in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2024 (Az.: 33 Wx 153/24) entschieden, dass die Testierunfähigkeit eines Erblassers nur unter Einhaltung strenger rechtlicher Vorgaben festgestellt werden darf. Gleichzeitig hob das Gericht hervor, dass komplexe Nachlassverfahren, insbesondere solche mit widerstreitenden Interessen, von einem Richter und nicht einem Rechtspfleger bearbeitet werden müssen.

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Erbschaftsteuer einer Miterbin: Versteigerungskosten und Lagerkosten sind abzugsfähig

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann erhebliche Kosten verursachen. Doch welche dieser Aufwendungen sind erbschaftsteuerlich als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 21. August 2024 (Az.: II R 43/22) klargestellt, dass auch Kosten für die Versteigerung von Nachlassgegenständen sowie Lagerkosten bis zur Verwertung abzugsfähig sein können – ein wichtiges Urteil für Erben und Testamentsvollstrecker.

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