Kein Gutglaubensschutz durch Eröffnungsniederschrift mit Verfügung von Todes wegen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss vom 19. Oktober 2023 (Az. V ZB 8/23) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Testamentsvollstrecker seine Verfügungsbefugnis gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen muss. Diese Entscheidung ist besonders relevant für die Praxis, da sie die Anforderungen an die Vorlage von Dokumenten durch den Testamentsvollstrecker bei der Durchführung von Rechtsänderungen an Nachlassgrundstücken präzisiert. Vor allem aber verdeutlicht die Entscheidung: Legitimiert sich der Verkäufer durch eine Eröffnungsniederschrift nebst eröffnetem notariellen Testament oder Erbvertrag, ist der gute Glaube des Käufers ungeschützt.