Jastrowsche Klausel: Wie wird das Vermächtnis besteuert?
Die Jastrowsche Klausel ist eine spezielle Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament, die Kinder motivieren soll, davon abzusehen, beim Tod des erstversterbenden Elternteil den Pflichtteil zu fordern. Für die Kinder, die den Pflichtteil nicht geltend machen, wird ein Vermächtnis vorgesehen, das erst mit dem Tod des überlebenden Elternteils fällig wird. Diese Gestaltung wirft Fragen hinsichtlich der erbschaftsteuerlichen Behandlung auf, insbesondere wie das betagte Vermächtnis versteuert wird.