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Wie hoch ist der Pflichtteil bei drei Kindern?

Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Pflichtteilsquote, dem Nachlass und Schenkungen. Kindern steht als Geldabfindung der Pflichtteil zu, wenn sie enterbt werden. Der Erbe muss den Pflichtteil auszahlen – aber nur auf Verlangen. Wird der Pflichtteilsanspruch nicht geltend gemacht, so verjährt er. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote – also der […]

Wie hoch ist der Pflichtteil bei zwei Kindern?

Die Höhe des Pflichtteils richtet sich nach der Pflichtteilsquote, dem Nachlass und Schenkungen. Kindern steht als Geldabfindung der Pflichtteil zu, wenn sie enterbt werden. Der Erbe muss den Pflichtteil auszahlen – aber nur auf Verlangen. Wird der Pflichtteilsanspruch nicht geltend gemacht, so verjährt er. Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote – also der

Unzuverlässiger Erbe – wie kommt der Pflichtteilsberechtigte noch an Informationen?

Dem Pflichtteilsberechtigten stehen verschiedene Auskunftsansprüche gegen den Erben zu. Doch welche alternativen Informationsquellen gibt es, wenn auf den Erben kein Verlass ist? Der Pflichtteilsberechtigte kann selbst den Nachlass besichtigen, indem er verlangt, bei der Aufnahme des Nachlassverzeichnisses hinzu gezogen zu werden (§ 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass ein Notar

Wie erfahre ich, ob ein Grundstück verkauft oder verschenkt wurde?

War der Erblasser Eigentümer eines Grundstücks, hat der Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf Grundbucheinsicht. Das Einsichtsrecht umfasst, Abschriften von notariellen Verträgen zu erhalten, mit denen das Grundstück veräußert wurde. Das OLG Karlsruhe führte zu einem Fall, in dem die Mutter des Pflichtteilsberechtigten verstorben war, aus: „Der Antragsteller hat nach § 12 Absatz 1 GBO Anspruch darauf, dass

Welche Auskünfte stehen dem Pflichtteilsberechtigten zu?

Erben sind verpflichtet, denjenigen, die bei gesetzlicher Erbfolge Erben geworden wären, es jedoch aufgrund anderslautender letztwilliger Verfügung nicht geworden sind, Auskünfte über Erblasser, Nachlassbestand, Nachlasswert und Schenkungen zu erteilen. Der Erbe hat auf Aufforderung durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses Auskunft über den Bestand des zum Zeitpunkt des Todes – Stichtag Todestag – zu erteilen (§§ 2314,

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