verein

Wie hoch ist der Ehegattenpflichtteil?

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bei Ehegatten kommt es darauf an, in welchem Güterstand sie verheiratet sind. Die nachfolgenden Regelungen gelten für Lebenspartner entsprechend. Die meisten Eheleute sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Sie gilt automatisch, solange die Eheleute nicht durch notariellen Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. In der Zugewinngemeinschaft […]

OLG Stuttgart: Pflichtteilsberechtigter kann Kontoauszüge überprüfen

Der Pflichtteilsberechtigte hat nur wenig Gelegenheiten, zu erforschen, was mit dem Vermögen des Erblassers zu Lebzeiten geschah. Ein direkter Auskunftsanspruch besteht nur hinsichtlich des Nachlassbestandes zum Stichtag Todestag und hinsichtlich Schenkungen. Doch über einen Trick kann der Pflichtteilsberechtigte auch Einsicht in die Kontoauszüge und andere Unterlagen nehmen. Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, bei der Aufnahme des

Pflichtteil auf Schenkungen vor Heirat/Geburt

Der Pflichtteilsberechtigte kann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bezüglich Schenkungen geltend machen, die der Erblasser – bei Abkömmlingen – vor der Zeugung oder Geburt des Pflichtteilsberechtigten oder – bei Ehegatten – vor der Heirat tätigte. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. Mai 2012, Aktenzeichen IV ZR 250/11, und änderte so seine bisherige Rechtsprechung. Beispiel: Erblasser

Wie mache ich eine notariell vereinbarte Zahlung geltend?

Erben oder Pflichtteilsberechtigten werden häufig Abfindungen durch notariellen Vertrag versprochen, die nach dem Tod des Erblassers fällig werden. Solche Vereinbarungen finden sich z.B. in Erbverträgen, Erbverzichtsverträgen, Pflichtteilsverzichtsverträgen oder Grundstücksübertragungsverträgen. Leistet der Verpflichtete die Zahlung nicht wie geschuldet, kann der Berechtigte seinen Anspruch durch Rechtsanwalt und nötigenfalls Zwangsvollstreckung durchsetzen. Die Kosten muss der Verpflichtete erstatten. Der

Güterichter bei Pflichtteil

In laufenden Gerichtsverfahren besteht die Möglichkeit, den Rechtsstreit an einen Güterichter zu verweisen. Güterichter sind ausgebildete Richter am Amtsgericht oder Landgericht, die den Beteiligten durch Vermittlung helfen, ihre Streitigkeit zu lösen. Das Güterichterverfahren schont Zeit, Geld und Nerven – ein Vorteil gerade in Pflichtteilsstreitigkeiten, die komplex und schwierig zu lösen sind. Gesetzliche Grundlage Das Güterichterverfahren

Nach oben scrollen