Verfügungen

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Welche Regeln gelten in der Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes automatisch, wenn mehrere Personen als gewillkürte oder gesetzliche Erben nach dem Erbfall den Nachlass gemeinsam erben. Diese Gemeinschaft ist eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, was bedeutet, dass die Erben gemeinsam den gesamten Nachlass verwalten, bis dieser auseinandergesetzt wird.

A Gold Coin on a Smartphone Screen

Digitaler Nachlass: Was passiert mit unseren Daten nach dem Tod?

Mit der Digitalisierung sind neben physischen Nachlassgegenständen auch zunehmend digitale Vermögenswerte und Daten Teil des Nachlasses. Unter dem Begriff „digitaler Nachlass“ versteht man alle Rechtsverhältnisse und Datenbestände einer Person, die in Zusammenhang mit digitalen Diensten, Konten und Online-Aktivitäten stehen. Doch was geschieht mit diesen Daten nach dem Tod, und wie wird der digitale Nachlass vererbt?

Erbrechtliche Besonderheiten bei der Berufung im Zivilprozess

Die Berufung im erbrechtlichen Zivilprozess ist mit spezifischen Herausforderungen verbunden, die über die allgemeinen prozessualen Anforderungen hinausgehen. Erbrechtliche Streitigkeiten betreffen häufig Besonderheiten wie die Auslegung letztwilliger Verfügungen, die Feststellung der Testierfähigkeit oder die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Dieser Beitrag beleuchtet einige Aspekte, die bei einer Berufung in erbrechtlichen Verfahren zu beachten sind.

Delighted female relatives sitting together on wooden bench in park and browsing mobile phone while learning using

Erbeinsetzung: Was Sie wissen sollten

Die Erbeinsetzung ist eine zentrale Gestaltungsmöglichkeit des Erbrechts, durch das der Erblasser bestimmt, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll. Sie ist in vielen Testamenten der wichtigste Bestandteil und bedarf einer genauen Formulierung, um Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Elderly Couple Making Notes

Testament nur teilweise eröffnen?

Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied am 16. Mai 2024, dass ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tod eines Ehegatten grundsätzlich vollständig zu eröffnen ist (Az. 8 W 13/24). Auch wenn der überlebende Ehegatte ein Geheimhaltungsinteresse geltend macht, müssen die Verfügungen des Testaments allen Beteiligten bekanntgegeben werden, solange keine trennbare und ausschließlich den überlebenden Ehegatten betreffende Regelung vorliegt.

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