Verfügungen

OLG Schleswig zum Erbfolgenachweis bei Pflichtteilsstrafklausel

In einem erbrechtlichen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig klargestellt, dass ein notarielles Testament mit einer Pflichtteilsstrafklausel nicht ausreicht, um die Erbfolge nachzuweisen und eine Grundbuchberichtigung durchzuführen (Beschluss vom 16. August 2024 – 2 W 46/24). Diese Entscheidung verdeutlicht die zusätzlichen Anforderungen, die eine Pflichtteilsstrafklausel im Erbfall mit sich bringt, insbesondere im Hinblick auf die Nachweisführung gegenüber dem Grundbuchamt.

Häufige Irrtümer im Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele Fallstricke birgt. Immer wieder begegnen uns in der Praxis Irrtümer, die zu unerwünschten Ergebnissen führen können. In diesem Artikel klären wir einige der häufigsten Missverständnisse und geben Ihnen wertvolle Hinweise, wie Sie Fehler vermeiden können.

FG München: Keine Verbindlichkeit des Nacherben aus unwirksamer Verfügung des Vorerben über die Vorerbschaft

Das Finanzgericht München (FG) hat in einer aktuellen Entscheidung vom Januar 2024 klargestellt, dass Nachlassverbindlichkeiten, die durch unwirksame Vermächtnisanordnungen des Vorerben entstehen, nicht beim Nacherben abzugsfähig sind (Urteil vom 17. Januar 2024 – 4 K 379/21). Dieser Fall behandelt insbesondere die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vermächtnisse und die damit verbundene Frage, ob der Nacherbe belastet werden kann, wenn der Vorerbe zivilrechtlich unwirksame Vermächtnisanordnungen getroffen hat.

Testament verfassen: Was ist zu beachten?

Beim Verfassen eines Testaments gibt es einige wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers rechtlich wirksam ist und seinen Wünschen entspricht. Ein Testament ermöglicht es, den eigenen Nachlass gezielt zu regeln, Konflikte unter den Erben zu vermeiden und die gesetzlichen Erbregelungen nach den eigenen Vorstellungen anzupassen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die beim Vorbereiten eines Testaments zu berücksichtigen sind:

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