OLG Hamm zur Bösgläubigkeit einer Testamentsvollstreckerin
1. Sachverhalt
Die Parteien des Verfahrens sind Geschwister, die nach dem Tod ihres Stiefvaters, des Erblassers, eine Erbengemeinschaft bildeten. Der Erblasser hinterließ mehrere Testamente. In einem handschriftlichen Testament vom 05.12.2013 hatte er seinen Stiefenkeln einen Vermächtnisanspruch über eine Immobilie eingeräumt. In einem späteren Testament vom 01.05.2015 widerrief er jedoch alle früheren Verfügungen von Todes wegen.