verjährung

Wie erfahre ich, ob ein Grundstück verkauft oder verschenkt wurde?

War der Erblasser Eigentümer eines Grundstücks, hat der Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf Grundbucheinsicht. Das Einsichtsrecht umfasst, Abschriften von notariellen Verträgen zu erhalten, mit denen das Grundstück veräußert wurde. Das OLG Karlsruhe führte zu einem Fall, in dem die Mutter des Pflichtteilsberechtigten verstorben war, aus: „Der Antragsteller hat nach § 12 Absatz 1 GBO Anspruch darauf, dass […]

Wann verjähren Pflichtteilsansprüche?

Pflichtteilsansprüche verjähren nach drei Jahren (§ 195 BGB). Wann die Frist zu laufen beginnt, ist je nach Anspruch unterschiedlich. Für den Pflichtteilsanspruch beginnt die Dreijahresfrist zum Schluss des Jahres zu laufen, zu dem der Pflichtteilsberechtigte von Erbfall und Enterbung und der Person des/der Erben Kenntnis erlangt oder Kenntnis hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1

Pflichtteil: Auskunft als Anerkenntnis

Erfüllt der Erbe das Auskunftsverlangen des Pflichtteilsberechtigten, kann dies als Anerkenntnis im Hinblick auf den Pflichtteilsanspruch anzusehen sein und damit zum Neubeginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs führen. Dies erläutert das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Beschluss vom 10. September 2013 – 2 W 5/13: „Anerkenntnis ist das rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus

Wie kann ich den Pflichtteil einklagen?

Zahlt der Erbe den Pflichtteil nicht oder verweigert er die geschuldeten Auskünfte über den Nachlass, können Sie Ihren Pflichtteilsanspruch einklagen. Stufenklage Auskunfts- und Zahlungsanspruch können Sie über eine Stufenklage verfolgen. Dabei wird zunächst Auskunft über den Nachlassbestand verlangt. Nachdem der Erbe durch Teilurteil hierzu verurteilt ist und die Auskunft erteilt hat, können Sie den Pflichtteil

Pflichtteilsverjährung: Abwarten ist gefährlich

Der Pflichtteilsanspruch kann bereits verjähren, obwohl noch nicht alle Erben feststehen. Dies meint das OLG Frankfurt in einer aktuellen Entscheidung. Im entschiedenen Fall war der Erblasser 2004 verstorben. 2007 standen einige Erben fest, andere nicht. 2008 leitete die pflichtteilsberechtigte Klägerin ein Schiedsverfahren gegen diejenigen Erben ein, die feststanden – die Beklagten. Die Anträge des Schiedsverfahrens

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