Welche Regeln gelten in der Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes automatisch, wenn mehrere Personen als gewillkürte oder gesetzliche Erben nach dem Erbfall den Nachlass gemeinsam erben. Diese Gemeinschaft ist eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, was bedeutet, dass die Erben gemeinsam den gesamten Nachlass verwalten, bis dieser auseinandergesetzt wird.