Vermächtnis

Folgen der Nichtbeachtung des Zuziehungsrechts des Pflichtteilsberechtigten bei Anfertigung eines Nachlassverzeichnisses

Das Landgericht (LG) Duisburg hat am 16. April 2024 (Az.: 11 O 196/23) eine wichtige Entscheidung zu den Folgen der Nichtbeachtung des Zuziehungsrechts des Pflichtteilsberechtigten bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses getroffen. Diese Entscheidung betont die Bedeutung des Anwesenheitsrechts von Pflichtteilsberechtigten und die Konsequenzen, die sich aus dessen Missachtung ergeben können.

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind:

Vollmachten über den Tod hinaus helfen bei der Nachlassabwicklung

Vollmachten spielen eine wichtige Rolle in der Nachlassabwicklung. Sie gewährleisten, dass der Nachlass unmittelbar nach dem Tod des Erblassers verwaltet werden kann, ohne dass Erben oder Testamentsvollstrecker zunächst ihre Legitimation nachweisen müssen. Besonders in Situationen, in denen es auf eine schnelle Handlungsfähigkeit ankommt, wie zum Beispiel bei der Verwaltung von Bankkonten oder der Durchführung dringender rechtlicher Schritte, können solche Vollmachten entscheidend sein.

Pflichtteilsstrafklausel: Ein Überblick

Die Pflichtteilsstrafklausel ist ein zentrales Instrument im Erbrecht, das häufig in gemeinschaftlichen Testamenten, insbesondere in Berliner Testamenten, verwendet wird. Ihr Hauptziel ist es, den Nachlass des erstversterbenden Ehegatten zu schützen und den überlebenden Ehegatten vor finanziellen Belastungen zu bewahren. Doch wie genau funktioniert diese Klausel, und welche Folgen hat sie für die Erben?

OLG Celle: Strenge Anforderungen an den Verzicht auf den Zusatzpflichtteil nach § 2307 BGB

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat in einem Urteil vom 29. Juli 2024 (Az.: 6 U 51/23) klargestellt, dass an einen Verzicht auf den Zusatzpflichtteil nach § 2307 Abs. 1 Satz 2 BGB strenge Anforderungen zu stellen sind. Die Entscheidung betont, dass ein solcher Verzicht nur unter klaren und unmissverständlichen Bedingungen angenommen werden kann, was für Erben und Pflichtteilsberechtigte von erheblicher Bedeutung ist.

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