Wert

Pflichtteil – Wie wird er besteuert?

Der Pflichtteil ist ein zentraler Aspekt des deutschen Erbrechts und bietet bestimmten nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Doch wie wird dieser Pflichtteil steuerlich behandelt? In diesem Beitrag erläutern wir die wesentlichen Grundsätze der Besteuerung des Pflichtteilsanspruchs und geben Ihnen wertvolle Gestaltungshinweise.

Wie funktioniert die Zwangsvollstreckung in den Erbteil?

Die Zwangsvollstreckung in den Erbteil eines Miterben ist ein komplexes Thema, das insbesondere dann relevant wird, wenn ein Erbe Schulden hat und seine Gläubiger versuchen, auf dessen Erbanteil zuzugreifen. Die Pfändung eines Erbteils und dessen Verwertung unterliegen dabei speziellen gesetzlichen Regelungen.

Zu lange gewartet: Vermächtnisnehmer gehen leer aus

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Beschluss vom 30. April 2024 (Az.: 12 U 713/21) eine Entscheidung getroffen, die sich mit der Verjährung von Vermächtnisansprüchen und der Beweislast im Erbrecht auseinandersetzt. Diese Entscheidung ist besonders relevant für Erben und Vermächtnisnehmer.

FG Düsseldorf zur Großerwerbsschwelle: Nur Erwerbe ab Juli 2016 zählen

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sich in einem kürzlich ergangenen Gerichtsbescheid intensiv mit der erbschaftsteuerlichen Behandlung von Kommanditanteilen und der Berücksichtigung von Nießbrauchsrechten auseinandergesetzt. Die Entscheidung vom 17. Juli 2024, Az. 4 K 1675/23 Erb, enthält Ausführungen dazu, wie frühere Erwerbe von begünstigtem Vermögen sowie Verzichte auf Nießbrauchsrechte bei der Ermittlung der Großerwerbsschwelle nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) zu berücksichtigen sind.

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Wie wird sie berechnet?

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Deutschland ein wesentlicher Faktor bei der Nachlassplanung und Vermögensübertragung. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, wie die Steuer berechnet wird. Wenn Sie eine belastbare Berechnung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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