Wert

Folgen der Nichtbeachtung des Zuziehungsrechts des Pflichtteilsberechtigten bei Anfertigung eines Nachlassverzeichnisses

Das Landgericht (LG) Duisburg hat am 16. April 2024 (Az.: 11 O 196/23) eine wichtige Entscheidung zu den Folgen der Nichtbeachtung des Zuziehungsrechts des Pflichtteilsberechtigten bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses getroffen. Diese Entscheidung betont die Bedeutung des Anwesenheitsrechts von Pflichtteilsberechtigten und die Konsequenzen, die sich aus dessen Missachtung ergeben können.

Wie berechnet man den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs sowie des Pflichtteilsergänzungsanspruchs stellt einen zentralen Aspekt im deutschen Erbrecht dar. Diese Ansprüche sichern den zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehörenden Personen eine Mindestbeteiligung am Nachlass. In diesem Beitrag werden einige Regelungen angesprochen, nach denen die Ansprüche zu berechnen sind:

Psychologische Herausforderungen in Erbengemeinschaften: Was Sie wissen sollten

Wenn ein Erbfall eintritt, kommt es nicht nur auf die rechtlichen Aspekte an, sondern auch auf die zwischenmenschlichen und psychologischen Dynamiken innerhalb der Erbengemeinschaft. Diese können die Verteilung des Nachlasses erheblich beeinflussen und zu Konflikten führen, die oft tiefer reichen, als man zunächst vermuten würde.

Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Erbrechts. Es stellt sicher, dass nahe Angehörige eines Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass erhalten, auch wenn sie enterbt sind. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Grundlagen, die Berechnung und die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs.

Abwägung beim Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

Am 17. Mai 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem vielbeachteten Fall (Az.: 13 U 118/10) entschieden, dass die Voraussetzungen für einen Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks nicht gegeben sind. Diese Entscheidung folgt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22. Oktober 2019 (Az.: X ZR 48/17), in dem der BGH das ursprüngliche Urteil des OLG Frankfurt aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen hatte.

Nach oben scrollen