Vermögensnachfolge gestalten

Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge zu planen und umzusetzen, z.B., wenn Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten übertragen möchten oder Ihre Unternehmensnachfolge organisieren. Wir beraten Sie und gestalten mit Ihnen Verträge und Testamente. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater und mit Notaren zusammen.

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OLG München zur Enterbung für den Fall der Eheschließung mit einer bestimmten Person

Der 33. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat am 23. September 2024 einen wichtigen Beschluss im Erbrecht gefasst (Az. 33 Wx 325/23), der die Grenzen der Testierfreiheit und die Frage der Sittenwidrigkeit von Enterbungsklauseln in Testamenten thematisiert. Konkret ging es um die Enterbung eines Sohnes des Erblassers für den Fall, dass dieser eine bestimmte Person heiratet.

Testament verfassen: Was ist zu beachten?

Beim Verfassen eines Testaments gibt es einige wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers rechtlich wirksam ist und seinen Wünschen entspricht. Ein Testament ermöglicht es, den eigenen Nachlass gezielt zu regeln, Konflikte unter den Erben zu vermeiden und die gesetzlichen Erbregelungen nach den eigenen Vorstellungen anzupassen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die beim Vorbereiten eines Testaments zu berücksichtigen sind:

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine beliebte Testamentsform unter Ehegatten, die sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen möchten. Doch was sollte bei der Form und dem Inhalt eines solchen Testaments beachtet werden? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte.

Unternehmensnachfolge: Nießbrauch am vererbten Unternehmen

Der Nießbrauch ist ein wertvolles Instrument in der Unternehmensnachfolge, das dazu dient, sowohl die Versorgung eines Dritten sicherzustellen als auch die Unternehmenssubstanz für die Erben zu erhalten. Dabei wird das Unternehmen auf die Erben übertragen, jedoch zugunsten eines Dritten ein Nießbrauchsvorbehalt vereinbart, der es dem Nießbraucher ermöglicht, die Erträge aus dem Unternehmen zu nutzen, während das Unternehmen selbst im Eigentum der Erben verbleibt. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Aspekte des Nießbrauchs in der Unternehmensnachfolge.

Erbschaftsteuer senken durch Übertragung gegen Nießbrauch

Die Übertragung von Vermögen unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts ist eine bewährte Methode, um die Erbschaftsteuerlast zu minimieren und gleichzeitig die Nutzung des Vermögens zu sichern. Diese Gestaltungsmöglichkeit ist besonders in der vorweggenommenen Erbfolge beliebt, da sie es ermöglicht, Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen, während der Schenker oder Erblasser weiterhin die Erträge aus dem übertragenen Vermögen bezieht. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Aspekte und steuerlichen Vorteile einer Übertragung gegen Nießbrauch erläutert.

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