OLG München zur Enterbung für den Fall der Eheschließung mit einer bestimmten Person
Der 33. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat am 23. September 2024 einen wichtigen Beschluss im Erbrecht gefasst (Az. 33 Wx 325/23), der die Grenzen der Testierfreiheit und die Frage der Sittenwidrigkeit von Enterbungsklauseln in Testamenten thematisiert. Konkret ging es um die Enterbung eines Sohnes des Erblassers für den Fall, dass dieser eine bestimmte Person heiratet.