Vermögensnachfolge gestalten

Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge rechtssicher zu planen und umzusetzen – ob bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten oder bei der Unternehmensnachfolge. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Verträge und Testamente; auf Wunsch arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater und Notaren zusammen, um eine optimale Lösung für Ihre persönlichen Bedürfnisse zu finden.

Rufen Sie uns gerne unter 02131/718190 an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin. Wir bieten Ihnen Termine in unseren barrierefreien Kanzleiräumen, telefonisch oder als Videokonferenz – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Erbunwürdigkeit: Wann liegt sie vor?

Die Erbunwürdigkeit ist eine besondere Regelung im Erbrecht, die es ermöglicht, einen Erben vom Erbe auszuschließen, wenn dieser bestimmte schwerwiegende Verfehlungen gegenüber dem Erblasser begangen hat. Die Erbunwürdigkeit ist in § 2339 BGB geregelt und ergänzt andere Maßnahmen, wie die Enterbung (§ 1938 BGB), die Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB) und die Anfechtung letztwilliger Verfügungen (§§ 2078 ff. BGB).

Wie wird eine Unternehmensnachfolge konzipiert?

Die Konzipierung einer Unternehmensnachfolge ist ein vielschichtiger Prozess, der sowohl rechtliche, wirtschaftliche als auch familiäre Aspekte berücksichtigen muss. Ziel ist es, die unternehmerische Kontinuität zu sichern, während familiäre Belange und steuerliche Optimierungen in den Planungsprozess integriert werden. Dieser Bericht gibt einen Überblick darüber, wie eine erfolgreiche Nachfolgeplanung gestaltet werden kann.

Fünf Fehler im Erbrecht – und wie Sie sie vermeiden können

Das Erbrecht ist ein komplexes und oft missverstandenes Rechtsgebiet. Fehler bei der Regelung der eigenen Erbfolge können weitreichende und oft unerwünschte Konsequenzen haben. In diesem Artikel beleuchten wir einige der schlimmsten Fehler im Erbrecht und zeigen Ihnen, wie Sie diese vermeiden können, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird.

Erbschaftsteuer sparen durch die Gründung einer Familiengesellschaft

Die Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie kann erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere im Hinblick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine Möglichkeit, diese steuerliche Belastung zu minimieren, bietet die Gründung einer Familiengesellschaft. Durch die Wahl der richtigen Gesellschaftsform und eine sorgfältige steuerliche Planung können Familien erhebliche Steuerersparnisse erzielen und gleichzeitig das Vermögen in der Familie bewahren.

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