Vermögensnachfolge gestalten

Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögensnachfolge zu planen und umzusetzen, z.B., wenn Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten übertragen möchten oder Ihre Unternehmensnachfolge organisieren. Wir beraten Sie und gestalten mit Ihnen Verträge und Testamente. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater und mit Notaren zusammen.

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Umfassend vorsorgen mit Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Eine vorausschauende und umfassende Vorsorge ist unerlässlich, um im Falle einer eigenen Handlungsunfähigkeit sicherzustellen, dass persönliche Wünsche und Bedürfnisse weiterhin respektiert und umgesetzt werden. Hierbei kommen insbesondere drei zentrale Instrumente der Vorsorge zum Einsatz: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Jedes dieser Dokumente erfüllt eine wichtige Funktion.

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Erbrecht in der Landwirtschaft: Welche Sonderregelungen gelten?

Das Erbrecht für landwirtschaftliche Betriebe unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von den allgemeinen erbrechtlichen Regelungen. Hintergrund ist das Ziel, landwirtschaftliche Betriebe als wirtschaftliche Einheit zu erhalten und eine Zersplitterung durch Erbteilung zu verhindern. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Regelungen, die den Übergang von Höfen und landwirtschaftlichen Betrieben betreffen.

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OLG Karlsruhe zum Unterschied zwischen Vorerbschaft und Nießbrauchsvermächtnis

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 1. Oktober 2024 die Frage behandelt, ob die Erblasserin eine Vor- und Nacherbschaft oder lediglich ein Nießbrauchsvermächtnis angeordnet hatte (Az. 14 U 144/23). Welche Rechte und Pflichten ergeben sich bei einer Vor- und Nacherbschaft, und was bedeutet ein Nießbrauchsvermächtnis?

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Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Das Pflichtteilsrecht stellt sicher, dass bestimmte nahe Angehörige des Erblassers trotz Enterbung oder Benachteiligung im Testament nicht völlig leer ausgehen. Dieser Beitrag erklärt, wer pflichtteilsberechtigt ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um diesen Anspruch geltend zu machen.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp

Erbschaftsteuer vermeiden: Privatvermögen in Betriebsvermögen umwandeln

Die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen stellt einen der attraktivsten Steuervermeidungstatbestände im deutschen Steuerrecht dar. Aufgrund der weitreichenden Steuerbefreiungen und Vergünstigungen für Betriebsvermögen lohnt es sich, bestehendes Privatvermögen in Betriebsvermögen umzuwandeln, um die Erbschaftsteuerlast erheblich zu reduzieren oder sogar vollständig zu vermeiden. Dabei sind jedoch zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten, um Fallstricke zu vermeiden und die Vorteile optimal zu nutzen.

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