Wer von der Erbschaft ausgeschlossen wird, kann eine Entschädigung in Geld verlangen.
Der Pflichtteil sichert den Pflichtteilsberechtigten eine Mindestbeteiligung am Nachlass.
Sie können von den Erben eine Zahlung in Höhe der Pflichtteilsquote verlangen.
Um den Betrag errechnen zu können, können sie von den Erben auch Auskunft über den Nachlassbestand und lebzeitige Schenkungen verlangen.