In meinem Regal stehen Bücher mit Quellen zur Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sie helfen dabei, die Gesetzesvorschriften zu verstehen und auszulegen.
Der Reichstag hat das Bürgerliche Gesetzbuch 1896 beschlossen. Am 1. Januar 1900 trat es in Kraft. Im Erbrecht sind viele Paragrafen noch unverändert, andere nur leicht verändert. Das hängt damit zusammen, dass das Erbrecht auf zum Teil tausende Jahre alten Rechtsgedanken beruht (Römisches Recht) und Planungssicherheit bieten soll.
Im Bild sind folgende Werke zu sehen:
- Schubert, Vorentwürfe der Redaktoren zum BGB, Erbrecht Teil 1 und Teil 2: Enthält die Vorschläge der Redaktoren nebst ihren Begründungen. Enthält zudem Angaben zu vorherigen Regelungen und Rechtsgedanken, die in das BGB eingeflossen sind.
- Jakobs/Schubert, Die Beratung des BGB, §§ 1-240 und §§ 1922-2385: Enthält die Protokolle der ersten Kommission, Arbeiten der Vorkommission des Reichsjustizamtes und die in der zweiten Kommission gestellten Anträge.
- Horn, Materialienkommentar Erbrecht: Stellt Motive und Protokollauszüge nach den Paragrafen des BGB geordnet zusammen.
- RG-Räte u. Bundesrichter (Ed.), Das Bürgerliche Gesetzbuch mit besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes, Band 5: Der sogenannte Reichsgerichtsrätekommentar enthält zu jedem Paragrafen Verweise auf frühe höchstrichterliche Entscheidungen, mit denen grundlegende Fragen beantwortet wurden.
Hauptsächlich arbeiten wir mit juristischen Datenbanken wie Beck Online und Juris. Doch manchmal helfen auch alte Quellen, aktuelle Fälle zu lösen.