Testament verfassen: Was ist zu beachten?

Tobias Goldkamp

Veröffentlicht am 24. September 2024 von Tobias Goldkamp

Beim Verfassen eines Testaments gibt es einige wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers rechtlich wirksam ist und seinen Wünschen entspricht. Ein Testament ermöglicht es, den eigenen Nachlass gezielt zu regeln, Konflikte unter den Erben zu vermeiden und die gesetzlichen Erbregelungen nach den eigenen Vorstellungen anzupassen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die beim Vorbereiten eines Testaments zu berücksichtigen sind:

1. Testierfreiheit

Der Erblasser hat grundsätzlich die Freiheit, zu bestimmen, was bei seinem Tod mit seinem Vermögen geschieht. Diese Testierfreiheit wird in Deutschland durch Artikel 14 des Grundgesetzes und durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) garantiert, wobei einige Einschränkungen bestehen, insbesondere in Bezug auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil stellt sicher, dass nahe Verwandte (Ehepartner, Kinder, bei kinderlosen Erblassern Eltern) auch dann eine finanzielle Mindestbeteiligung erhalten, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.

2. Formvorschriften

Ein Testament muss bestimmte Formvorschriften erfüllen, damit es wirksam ist. Es gibt zwei Hauptarten von Testamenten:

  • Eigenhändiges Testament: Der Erblasser muss das Testament vollständig eigenhändig schreiben und unterschreiben. Zudem soll er es mit Datum und Ort versehen (§ 2247 BGB).
  • Notarielles Testament: Hierbei wird das Testament vor einem Notar erklärt und von diesem beurkundet (§ 2232 BGB). Diese Form bietet eine hohe Rechtssicherheit und Schutz vor Anfechtungen.

3. Inhalt des Testaments

Im Testament sollte der Erblasser klar und eindeutig festlegen, wer was erben soll. Dabei sind folgende Punkte wichtig:

  • Erbeinsetzung: Bestimmung der Erben und deren Anteile am Nachlass.
  • Vermächtnisse: Zuweisung bestimmter Gegenstände oder Geldbeträge an bestimmte Personen.
  • Teilungsanordnungen: Festlegungen darüber, wie der Nachlass unter den Erben aufzuteilen ist.
  • Testamentsvollstreckung: Der Erblasser kann eine Person bestimmen, die den letzten Willen umsetzen soll (§ 2197 BGB).

4. Widerruf früherer Verfügungen

Falls bereits ein Testament besteht, sollte der Erblasser klarstellen, ob und in welchem Umfang dieses widerrufen wird. Ein neues Testament ersetzt ein älteres nur insoweit, wie es mit diesem in Widerspruch steht (§ 2258 BGB).

5. Bindungswirkung bei gemeinschaftlichen Testamenten

Insbesondere bei Ehegatten-Testamenten (z. B. Berliner Testament) ist es entscheidend, zu bestimmen, ob und in welchem Umfang die letztwilligen Verfügungen bindend sind. Häufig setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gemeinsame Kinder als Schlusserben. Der überlebende Ehegatte ist dann häufig an diese Verfügung gebunden und kann sie nach dem Tod des Erstversterbenden nicht mehr einseitig ändern. Es sollte genau festgelegt werden, inwieweit der überlebende Ehegatte noch abweichen darf.

6. Regelung des digitalen Nachlasses

In der heutigen Zeit sollte auch der sogenannte digitale Nachlass berücksichtigt werden. Dies umfasst z. B. Zugangsdaten zu Online-Konten, E-Mail-Accounts und Social Media Profilen. Der Erblasser kann bestimmen, wer nach seinem Tod Zugriff auf diese Daten haben soll.

7. Berücksichtigung steuerlicher Aspekte

Die Nachlassplanung sollte auch steuerliche Aspekte berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf die Erbschaftsteuer. Bestimmte Gestaltungen, wie z. B. die frühzeitige Übertragung von Vermögen, können helfen, die Steuerlast für die Erben zu optimieren.

8. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Ein Testament sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden, insbesondere bei Änderungen der familiären oder finanziellen Verhältnisse (z. B. Geburt eines Kindes, Erwerb von Immobilien, Scheidung). Auch Änderungen der Rechtslage können eine Anpassung notwendig machen.

Fazit:

Das Verfassen eines Testaments ist eine wichtige Maßnahme, um den eigenen letzten Willen klar und rechtssicher festzulegen. Eine umfassende Nachlassplanung sollte in Betracht ziehen, wie der Nachlass am besten gestaltet wird, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Wünsche des Erblassers zu erfüllen. Es empfiehlt sich, dabei professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Falls Sie Fragen zur Testamentserstellung haben oder Unterstützung bei der Gestaltung Ihres Testaments benötigen, steht Ihnen unsere Kanzlei gerne beratend zur Seite.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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