Ihr Termin bei uns

Vereinbaren Sie Ihren Termin bei uns unter Tel. 02131/718190.

Damit wir Ihren Termin gut vorbereiten können, finden Sie hier die wichtigsten Hinweise für Ihre Erstberatung bei Goldkamp Erbrecht in Neuss.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Ein Führerschein reicht nicht aus.
  • Bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die mit Ihrer Erbangelegenheit zusammenhängen.
  • Die Erstberatung kostet 250,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, derzeit 297,50 Euro brutto.
  • Eine Erstberatung dauert in der Regel etwa eine Stunde.
  • Wir nehmen pro Erbfall grundsätzlich nur eine Person als Mandantin oder Mandanten an.
  • Bitte weisen Sie uns schon bei der Terminvereinbarung auf mögliche Fristen hin.

Ausweis mitbringen

Wir identifizieren unsere Mandantinnen und Mandanten zu Beginn des Mandats anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Bitte bringen Sie daher Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Zur Erfüllung unserer gesetzlichen und berufsrechtlichen Pflichten fertigen wir eine Kopie oder einen Scan des Ausweisdokuments an.

Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen?

Bitte bringen Sie alle Unterlagen mit, die für Ihre Erbangelegenheit wichtig sein könnten. Hilfreich sind insbesondere Testamente, Erbverträge, Eröffnungsniederschriften, Erbscheine, Eheverträge, Erb- oder Pflichtteilsverzichte, Schenkungs- und Übergabeverträge, Grundbuchauszüge, Gesellschaftsverträge, Konto- und Vermögensunterlagen sowie bisherige Korrespondenz.

Wenn Schreiben Fristen enthalten könnten, bringen Sie bitte auch den Briefumschlag mit, sofern darauf ein Zustell- oder Absendedatum erkennbar ist.

Gerne können Sie uns Unterlagen vorab per E-Mail zukommen lassen. Sichten werden wir sie im Termin.

Unsere Vergütung

Für die Erstberatung berechnen wir 250,00 Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, derzeit also 297,50 Euro brutto.

Falls Sie uns anschließend über die Erstberatung hinaus beauftragen, berechnen wir für die weitere anwaltliche Tätigkeit ein Stundenhonorar von 350,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, derzeit also 416,50 Euro brutto je Stunde. Mindestens fallen jedoch die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Auslagen rechnen wir ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsschutzversicherung, eine gegnerische Partei oder sonstige Dritte erstatten im Fall einer Kostenerstattung regelmäßig höchstens die gesetzlichen Gebühren. Selbst wenn ein Erstattungsanspruch besteht, kann es also sein, dass die Vergütung nur teilweise erstattet wird.

Nur eine Mandantin oder ein Mandant pro Erbfall

Im Erbrecht können die Interessen verschiedener Beteiligter auseinanderfallen, auch wenn zunächst Einigkeit besteht. Deshalb nehmen wir pro Erbfall beziehungsweise bei zusammenhängenden Erbfällen grundsätzlich nur eine Person als Mandantin oder Mandanten an. So vermeiden wir Interessenkollisionen und können Ihre Interessen klar vertreten.

Eine Begleitperson kann häufig sinnvoll sein. Bitte stimmen Sie aber vorher mit uns ab, wenn Sie eine weitere Person zum Termin mitbringen möchten.

In manchen Fällen können sich mehrere Beteiligte intern darauf verständigen, dass eine Person das Mandat übernimmt und andere sich an den Kosten beteiligen. Das ändert jedoch nichts daran, dass wir anwaltlich nur die mandatierende Person beraten und vertreten.

Fristen

In Erbsachen können kurze und wichtige Fristen laufen, zum Beispiel für die Ausschlagung einer Erbschaft, die Anfechtung einer Erklärung oder die Verjährung von Ansprüchen. Bitte teilen Sie uns deshalb schon bei der Terminvereinbarung mit, wenn Sie von einer Frist wissen oder einen Fristablauf befürchten.

Die Vereinbarung eines Termins bedeutet noch nicht, dass wir bereits eine Fristenprüfung oder Fristwahrung übernommen haben. Eine verbindliche Prüfung ist erst möglich, wenn wir das Mandat angenommen und die maßgeblichen Unterlagen geprüft haben.

Telefon- oder Videotermin

Bei Telefon- oder Videoterminen senden wir Ihnen unseren Aufnahmebogen mit Vergütungsvereinbarung vorab per E-Mail. Bitte senden Sie uns die Unterlagen rechtzeitig vor dem Termin ausgefüllt und unterschrieben zurück. Außerdem benötigen wir Fotos oder Scans von Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

Anfahrt und Parkmöglichkeiten

Unsere Kanzleiräume befinden sich im Sparkassengebäude, Krefelder Straße 15, Eingang Kapitelstraße, 41460 Neuss (Google-Maps-Link). Die Kanzleiräume sind barrierefrei zugänglich.

Wenn Sie mit dem Auto kommen, können Sie in der Nähe im Niedertor-Parkhaus an der Adolf-Flecken-Straße parken (Google-Maps-Link). Außerdem befinden sich in der Adolf-Flecken-Straße Parkplätze mit Parkscheinautomat.

Wegbeschreibung zur Goldkamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Neuss, Krefelder Straße 15, Eingang Kapitelstraße, mit Hinweis auf Neuss Hauptbahnhof, Niedertor-Parkhaus und Parkplätze an der Adolf-Flecken-Straße.

Fragen vor dem Termin?

Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen, ob eine Frist läuft oder ob Sie eine Begleitperson mitbringen können, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an (Telefon 02131/718190).

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