Güterstandsschaukel: Erbschaftsteuer sparen in der Zugewinngemeinschaft

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 17. Dezember 2024 von Tobias Goldkamp

Die Güterstandsschaukel ist eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit, die Ehegatten innerhalb der Zugewinngemeinschaft nutzen können, um Erbschaftsteuer zu sparen. Durch den gezielten Wechsel des Güterstandes können Vermögenswerte steuerlich begünstigt übertragen werden, was insbesondere bei großen Vermögen erhebliche Steuerersparnisse zur Folge haben kann. Dieser Beitrag erläutert, wie die Güterstandsschaukel funktioniert, welche steuerlichen Vorteile sie bietet und welche Aspekte bei der Umsetzung zu beachten sind.

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1. Grundlagen der Güterstandsschaukel

Die Güterstandsschaukel bezeichnet den wiederholten Wechsel zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung innerhalb einer Ehe. Diese Gestaltung wird genutzt, um Vermögensverschiebungen zwischen den Ehegatten steuerlich optimal zu gestalten. Dabei wird die Zugewinngemeinschaft zunächst durch einen notariellen Ehevertrag aufgehoben und eine Gütertrennung vereinbart. Nach Durchführung des Zugewinnausgleichs kann die Ehe erneut in die Zugewinngemeinschaft wechseln, wodurch ein neuer Zugewinnausgleich entsteht.

a) Zugewinnausgleich

Beim Wechsel aus der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung wird der Zugewinnausgleich fällig. Dieser Ausgleichsanspruch des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten stellt einen erbschaftsteuerlich begünstigten Vermögensübergang dar, da der Zugewinnausgleich gemäß § 5 ErbStG steuerfrei ist.

b) Wiederholung der Güterstandsschaukel

Nach erfolgtem Ausgleich kann die Ehe erneut in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückgeführt werden, was die Möglichkeit eröffnet, einen weiteren Zugewinnausgleich in der Zukunft vorzunehmen. Dieser Vorgang kann unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen mehrfach wiederholt werden, um das Vermögen schrittweise zwischen den Ehegatten zu übertragen.

2. Steuerliche Vorteile der Güterstandsschaukel

a) Steuerfreiheit des Zugewinnausgleichs

Ein wesentlicher Vorteil der Güterstandsschaukel liegt in der Steuerfreiheit des Zugewinnausgleichs gemäß § 5 ErbStG. Der Zugewinnausgleich, der bei der Beendigung des Güterstandes fällig wird, bleibt steuerfrei, was zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerlast führt. Dies ist besonders vorteilhaft bei großen Vermögenswerten, die ohne diese Gestaltung einer hohen Erbschaftsteuer unterliegen würden.

b) Nutzung von Freibeträgen

Durch die gezielte Nutzung der Güterstandsschaukel können Ehegatten ihre persönlichen Freibeträge für die Erbschaft- und Schenkungsteuer mehrfach nutzen. Dies ermöglicht eine weitere Reduzierung der Steuerlast bei der Übertragung von Vermögen.

c) Optimierung der Vermögensverteilung

Die Güterstandsschaukel bietet darüber hinaus die Möglichkeit, das Vermögen innerhalb der Ehe steueroptimal zu verteilen. Insbesondere in Fällen, in denen ein Ehegatte einen größeren Anteil des Vermögens besitzt, kann durch die Schaukel ein gerechter Ausgleich geschaffen werden, ohne dass dies zu einer steuerlichen Belastung führt.

3. Rechtliche und steuerliche Anforderungen

a) Notarielle Beurkundung

Der Wechsel des Güterstandes muss durch einen notariellen Ehevertrag erfolgen. Dieser Vertrag regelt die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und die Vereinbarung der Gütertrennung. Nach erfolgtem Zugewinnausgleich kann die Rückkehr in die Zugewinngemeinschaft ebenfalls nur notariell beurkundet werden.

b) Zivilrechtliche Konsequenzen

Neben den steuerlichen Vorteilen müssen auch die zivilrechtlichen Konsequenzen der Güterstandsschaukel berücksichtigt werden. Insbesondere kann der Zugewinnausgleich zu Liquiditätsengpässen führen, wenn der Ausgleichsbetrag in bar geleistet werden muss. Zudem sollten Ehegatten beachten, dass der Wechsel des Güterstandes Einfluss auf den Pflichtteilsanspruch der Kinder und anderer Erben haben kann.

c) Risiken und Grenzen der Gestaltung

Obwohl die Güterstandsschaukel erhebliche steuerliche Vorteile bietet, gibt es auch Risiken und Grenzen. So könnte die Finanzverwaltung eine Gestaltung als unangemessen betrachten, wenn sie ausschließlich steuerliche Vorteile verfolgt, ohne dass ein tatsächliches wirtschaftliches Interesse der Ehegatten besteht. Daher sollte die Güterstandsschaukel stets im Kontext einer umfassenden Nachfolgeplanung eingesetzt werden, um unerwünschte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Fazit

Die Güterstandsschaukel ist eine effektive Methode zur Erbschaftsteueroptimierung innerhalb der Zugewinngemeinschaft. Durch den gezielten Wechsel zwischen den Güterständen können Ehegatten erhebliche Steuerersparnisse erzielen und gleichzeitig das Vermögen in der Familie bewahren. Allerdings erfordert die Umsetzung eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Für eine erfolgreiche Anwendung der Güterstandsschaukel ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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