Europäisches Nachlasszeugnis abgelehnt: Wann Einwände den Erbnachweis blockieren

Tobias Goldkamp
Veröffentlicht am 16. Juni 2025 von Tobias Goldkamp

Ein Erbfall ist selten konfliktfrei – doch manchmal reicht schon ein begründeter Zweifel, um die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) zu stoppen. So entschied das Oberlandesgericht Nürnberg im März 2025 (Beschluss vom 21.03.2025 – 15 Wx 1493/23).

Zweifel an der Erbenstellung: Was das Gericht entschied

Im zugrunde liegenden Fall berief sich eine langjährige Lebensgefährtin auf ein notarielles Testament aus dem Jahr 2019, das sie zur Alleinerbin machen sollte. Die Söhne des Erblassers bezweifelten jedoch sowohl die Echtheit des Testaments als auch die Testierfähigkeit des Vaters. Das Nachlassgericht verweigerte daraufhin die Ausstellung des ENZ – zu Recht, wie nun das OLG bestätigte.

Wichtig: Das Gericht prüfte dabei nicht, ob die Einwände zutreffen – sondern nur, ob überhaupt erhebliche Einwände erhoben wurden. Denn laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) darf ein ENZ nur ausgestellt werden, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt unstrittig ist. Das bedeutet: Schon der bloße Widerspruch kann den ENZ-Antrag scheitern lassen.

Europäisches Nachlasszeugnis: Nur bei klaren Verhältnissen

Das ENZ soll Erben die Abwicklung eines internationalen Nachlasses erleichtern – etwa, wenn Vermögen im EU-Ausland vorhanden ist. Doch das Verfahren ist nicht dazu gedacht, streitige Erbfragen zu klären. Bestehen ernsthafte Einwände, verweist das Gericht auf den Zivilrechtsweg: Nur durch eine Erbenfeststellungsklage kann verbindlich geklärt werden, wer wirklich erbt.

Fazit: Klare Verhältnisse schaffen, Streit vermeiden

Ein Streit um die Erbenstellung kann nicht nur teuer und nervenaufreibend sein – er blockiert auch wichtige Nachlassangelegenheiten. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten und prüfen Sie, ob Ihr letzter Wille im Fall der Fälle auch wirklich durchsetzbar ist.

Tobias Goldkamp

Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Tel. 02131/718190

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