Wird eine Klage zugestellt und besteht die eingeklagte Forderung zu Recht, lässt sich der Prozess nicht mehr gewinnen. Beeinflussen lässt sich aber, wie teuer er wird. Die unterliegende Partei trägt die Gerichtsgebühren, die Kosten des gegnerischen Anwalts und die Kosten des eigenen Anwalts. Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt entscheidend davon ab, wie und wann der Beklagte reagiert. Gerade in Erbsachen, etwa bei einer eingeklagten Pflichtteils- oder Vermächtnisforderung, geht es dabei schnell um mehrere tausend Euro.
Wir vergleichen die typischen Handlungsmöglichkeiten am Beispiel eines Streitwerts von 100.000 Euro auf Basis der seit dem 1. Juni 2025 geltenden Gebührentabellen. Bei anderen Streitwerten gelten andere Beträge, die Größenverhältnisse bleiben aber ähnlich.
Die Handlungsmöglichkeiten des Beklagten
- Passiv bleiben: Der Beklagte zeigt dem Gericht nicht an, dass er sich verteidigen will. Das Gericht erlässt ein Versäumnisurteil. Die Klägerseite erhält damit einen Titel, aus dem sie sofort und ohne Sicherheitsleistung vollstrecken kann.
- Anerkennen: Der Anwalt des Beklagten erkennt die Forderung gegenüber dem Gericht an. Es ergeht ein Anerkenntnisurteil, aus dem ebenfalls vollstreckt werden kann.
- Zahlen und die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen: Der Beklagte erfüllt die Forderung. Beide Seiten erklären den Rechtsstreit für erledigt und das Gericht entscheidet per Beschluss über die Kosten. War die Forderung berechtigt, treffen die Kosten den Beklagten.
- Zahlen und die Kosten übernehmen: Der Beklagte erfüllt die Forderung und erklärt zugleich, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Eine gerichtliche Kostenentscheidung wird damit überflüssig.
Kostenvergleich vor der mündlichen Verhandlung
| Passiv bleiben (Versäumnisurteil) | Anerkenntnis | Zahlung, Gericht entscheidet über Kosten | Zahlung und Kostenübernahme | |
|---|---|---|---|---|
| Gerichtsgebühren | 3.594,00 € | 1.198,00 € | 3.594,00 € | 1.198,00 € |
| Anwalt der Klägerseite | 3.783,01 € | 5.244,93 € | 2.738,79 € | 2.738,79 € |
| Eigener Anwalt | – | 5.244,93 € | 2.738,79 € | 2.738,79 € |
| Gesamt | 7.377,01 € | 11.687,86 € | 9.071,58 € | 6.675,58 € |
Woher kommen die großen Unterschiede? Die Gerichtsgebühren betragen grundsätzlich das Dreifache der einfachen Gebühr. Sie ermäßigen sich auf ein Drittel, wenn das Verfahren durch Anerkenntnisurteil endet oder wenn es nach Erledigung ohne streitige Kostenentscheidung endet, weil der Beklagte die Kosten übernimmt. Beim Versäumnisurteil und bei der Kostenentscheidung durch das Gericht bleibt es dagegen bei den vollen drei Gebühren. Bei den Anwaltskosten kommt es darauf an, ob neben der Verfahrensgebühr auch eine Terminsgebühr entsteht. Diese fällt beim Anerkenntnis auch dann an, wenn gar nicht verhandelt wird, bei der schnellen Zahlung dagegen nicht.
Kostenvergleich in oder nach der mündlichen Verhandlung
Findet zunächst eine mündliche Verhandlung statt, entsteht bei den Anwälten beider Seiten in jedem Fall die Terminsgebühr. Die Möglichkeit, die Gerichtsgebühren auf ein Drittel zu senken, bleibt aber erhalten, solange noch kein streitiges Urteil und kein Versäumnisurteil ergangen ist.
| Anerkenntnis | Zahlung, Gericht entscheidet über Kosten | Zahlung und Kostenübernahme | |
|---|---|---|---|
| Gerichtsgebühren | 1.198,00 € | 3.594,00 € | 1.198,00 € |
| Anwalt der Klägerseite | 5.244,93 € | 5.244,93 € | 5.244,93 € |
| Eigener Anwalt | 5.244,93 € | 5.244,93 € | 5.244,93 € |
| Gesamt | 11.687,86 € | 14.083,86 € | 11.687,86 € |
Was folgt daraus?
- Am günstigsten ist die schnelle Zahlung mit Kostenübernahme. Sie sichert die Ermäßigung der Gerichtsgebühren, vermeidet Terminsgebühren auf beiden Seiten, stoppt den Zinslauf und verhindert ein vollstreckbares Urteil. Im Beispiel kostet dieser Weg 6.676 Euro, der teuerste Weg dagegen 14.084 Euro.
- Die Kostenübernahmeerklärung ist bares Geld wert. Wer zahlt, aber die Kostenfrage dem Gericht überlässt, verschenkt im Beispiel 2.396 Euro an vermeidbaren Gerichtsgebühren.
- Passiv bleiben wirkt nur auf den ersten Blick günstig. Zwar entfallen eigene Anwaltskosten. Es fallen aber die vollen Gerichtsgebühren an und die Klägerseite erhält ein sofort vollstreckbares Versäumnisurteil. Der Zinslauf endet erst mit der Zahlung und drohende Vollstreckungskosten kommen hinzu. Außerdem versperrt ein Versäumnisurteil dauerhaft jede spätere Ermäßigung der Gerichtsgebühren, etwa wenn danach doch gezahlt oder verglichen wird.
- Zögern macht es nicht billiger. Das Anerkenntnis kostet in der Verhandlung genauso viel wie davor. Mit jedem Tag laufen jedoch die Verzugszinsen weiter, die bei 100.000 Euro schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Zudem verschließt sich mit Beginn der Verhandlung der günstigste Weg über die schnelle Zahlung.
- Wer kurzfristig nicht zahlen kann, sollte anwaltlichen Rat einholen. Dann kommen ein Anerkenntnis, eine Ratenzahlungsvereinbarung oder ein Vergleich in Betracht. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Einzelfall ab.
Hinweise zur Berechnung
Angesetzt sind die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz bei einem Streitwert von 100.000 Euro, je Anwalt zuzüglich Auslagenpauschale von 20 Euro und 19 Prozent Umsatzsteuer. Vorsteuerabzugsberechtigte Beklagte erstatten die gegnerischen Anwaltskosten ohne Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind vorgerichtliche Anwaltskosten, Zinsen und etwaige Vollstreckungskosten.
Die Berechnung geht davon aus, dass der Beklagte die Kosten trägt. Das ist der Regelfall, wenn die Forderung berechtigt ist und vor der Klage erfolglos gemahnt wurde. Wurde dagegen ohne vorherige Mahnung geklagt, kann ein sofortiges Anerkenntnis dazu führen, dass die Klägerseite die Kosten trägt.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Gern prüfen wir Ihre Situation, ob als Beklagter einer Zahlungsklage oder als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer, der eine berechtigte Forderung möglichst kostengünstig erledigen will.



