Rechtsanwalt Tobias Goldkamp

Veränderte Testamentsurkunden – heikles Thema mit gravierenden Folgen

In der aktuellen Ausgabe der ErbR – Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis ist ein Fachbeitrag von mir erschienen. Darin beschäftige ich mich mit einem Thema, das in der erbrechtlichen Praxis häufig für Streit sorgt – und für Mandanten oft überraschende Folgen hat: Was gilt, wenn eine Testamentsurkunde nachträglich verändert wurde?

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OLG Celle: Wechselbezüglichkeit der Schlusserbenstellung – Keine nachträgliche Änderung durch den überlebenden Ehegatten

Das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 12.11.2024 – 6 W 132/24) entschied, dass die Einsetzung der gemeinsamen Kinder als Schlusserben des erstversterbenden Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament im Zweifel wechselbezüglich zur Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten ist. Eine spätere Änderung durch den überlebenden Ehegatten ist daher nur zulässig, wenn das Testament ausdrücklich eine entsprechende Änderungsbefugnis vorsieht.

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OLG München: Fiskalerbschaft und die Dürftigkeitseinrede – Auswirkungen auf die Hypothekenlöschung

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 09.12.2024 – 19 U 1039/24 e) hat entschieden, dass die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB im Fall einer staatlichen Erbschaft die automatische Vereinigung von Eigentum und Grundpfandrecht nicht verhindert. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Löschungsanspruch eines nachrangigen Hypothekengläubigers im Rahmen einer Zwangsversteigerung.

OLG Brandenburg: Wirksamkeit einer transmortalen Vollmacht bei Grundstücksverkäufen

Das Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss vom 07.01.2025 – 5 W 116/24) hat entschieden, dass eine transmortale Generalvollmacht auch nach dem Tod des Vollmachtgebers für Grundstücksverkäufe weiterhin wirksam bleibt. Ein durch die Vollmacht Bevollmächtigter kann somit nach dem Tod des Erblassers Grundstücke veräußern, solange die Vollmacht in der notariellen Urkunde eindeutig als transmortal formuliert ist.

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