Grandmother and Grandfather Holding Child on Their Lap

Gesetzliche Erbfolge: Was passiert, wenn kein Testament vorliegt?

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn eine Person verstirbt, ohne in einem Testament oder Erbvertrag Erbeinsetzungen oder Enterbungen verfügt zu haben. In diesem Fall bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wer Erbe wird und zu welchem Anteil. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Verwandte und den Ehepartner des Verstorbenen.

Bewertungen im Erbrecht: Welche Methoden gibt es?

Die Bewertung von Nachlassgegenständen ist ein zentraler Bestandteil des Erbrechts, da sie häufig im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften oder Zugewinnausgleichen notwendig ist. Für die Ermittlung des Nachlasswertes gibt es verschiedene Bewertungsmethoden, die jeweils abhängig von der Art des Vermögens und den individuellen Umständen des Falls sind. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Bewertungsmethoden im Erbrecht vorgestellt.

Vollmachtsnachweis gegenüber Grundbuchamt bei Prozessvergleich

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klärt mit seinem Beschluss vom 14. Mai 2024 (Az. 20 W 213/23), in welchem Umfang ein Rechtsanwalt seine Vollmacht im Grundbucheintragungsverfahren nachweisen muss, wenn es um eine im Prozessvergleich erklärte Auflassung geht. Die zentrale Frage: Wann reicht die Anführung des Anwalts im Vergleichsprotokoll als Vollmachtsnachweis aus, und wann sind strengere Nachweisanforderungen zu erfüllen?

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Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Das Pflichtteilsrecht stellt sicher, dass bestimmte nahe Angehörige des Erblassers trotz Enterbung oder Benachteiligung im Testament nicht völlig leer ausgehen. Dieser Beitrag erklärt, wer pflichtteilsberechtigt ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um diesen Anspruch geltend zu machen.

OLG Hamm: Räuber bekommt Pflichtteil

Das OLG Hamm entschied, dass die Entziehung des Pflichtteils bei Verurteilungen wegen Straftaten nicht automatisch gerechtfertigt ist und eine genaue Abwägung des Einzelfalls erfordert (Urteil vom 7. März 2024, Az.: 10 U 44/23). Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Verurteilung des Klägers zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen schweren Raubes und die Frage, ob dies eine Unzumutbarkeit der Nachlassbeteiligung für den Erblasser begründet.

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