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Wann darf der Erblasser trotz Erbvertrag verschenken? – Eine umstrittene Entscheidung des OLG Nürnberg

Wer sich durch einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament bindet, möchte Klarheit und Verlässlichkeit für die spätere Vermögensnachfolge schaffen. Doch was gilt, wenn der Erblasser sich ein Rücktrittsrecht vorbehält und zu Lebzeiten größere Schenkungen vornimmt? Das Oberlandesgericht Nürnberg hat hierzu eine Entscheidung getroffen, die für erhebliche Diskussionen sorgt – und aus meiner Sicht rechtlich nicht überzeugt.

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Wenn der testamentarisch bedachte Verein nicht mehr existiert – wer erbt dann?

Viele Erblasser wollen mit ihrem Testament gemeinnützige Zwecke fördern. Häufig werden deshalb Vereine oder Fördervereine als Erben eingesetzt. Doch was passiert, wenn ein solcher Verein im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr existiert? Mit Beschluss vom 5. September 2025 (OLG Düsseldorf, Az. 3 W 104/25) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf hierzu eine äußerst praxisrelevante Entscheidung getroffen und die Maßstäbe der ergänzenden Testamentsauslegung präzisiert.

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Ersatzschlusserbenbestimmung beim gemeinschaftlichen Testament: Wann ist sie bindend?

In gemeinschaftlichen Testamenten gehen viele Ehegatten selbstverständlich davon aus, dass nicht nur die Einsetzung der gemeinsamen Kinder als Schlusserben, sondern auch eine vorgesehene Ersatzschlusserbeneinsetzung bindend ist. Genau diese Annahme hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Beschluss vom 30. Juni 2025 (Az. 3 W 79/24) korrigiert. Die Entscheidung macht deutlich: Die Wechselbezüglichkeit einer Ersatzschlusserbeneinsetzung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss gesondert geprüft werden.

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Welche Nachweise im Erbscheinverfahren verlangt werden dürfen – und wo die Grenzen liegen

Das Erbscheinverfahren ist für viele Mandanten eine der ersten und zugleich frustrierendsten Stationen nach einem Todesfall. Immer wieder verlangen Nachlassgerichte umfangreiche Urkunden, die tatsächlich nicht (mehr) existieren oder nur mit erheblichem Aufwand zu beschaffen wären. Mit Beschluss vom 5. September 2025 (OLG Düsseldorf, Az. 3 Wx 213/24) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf hierzu wichtige Leitlinien formuliert. Die Mitwirkungsobliegenheit der Antragsteller hat Grenzen: Das Nachlassgericht darf keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen.

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