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Testament verteilt Immobilien: Erbeinsetzung oder nur Vermächtnis?

Wenn ein Testament mehrere Grundstücke, Wohnungen oder Geldbeträge bestimmten Personen zuweist, liegt die Annahme nahe: Diese Personen sollen Erben sein. Das stimmt aber nicht immer. Das OLG München, Beschluss vom 21.04.2026, Az. 33 Wx 169/25 e, zeigt: Wer nur einzelne Nachlassgegenstände erhält, ist im Zweifel Vermächtnisnehmer und nicht Erbe. Das gilt besonders dann, wenn ein erheblicher Vermögensblock, etwa Kapitalvermögen oder Wertpapiere, im Testament gar nicht geregelt wird.

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Pflichtteil beim Landgut: Wann der Ertragswert statt des Verkehrswerts zählt

Wer enterbt wird und Pflichtteilsergänzung verlangt, möchte häufig den vollen Verkehrswert übertragener Immobilien ermitteln lassen. Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb oder Weingut kann das anders sein. Das OLG Zweibrücken zeigt: Wird ein Weingut zu Lebzeiten auf ein Kind übertragen, kann für die Pflichtteilsberechnung der Ertragswert maßgeblich sein. Das kann den Pflichtteilsergänzungsanspruch erheblich beeinflussen.

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Hoferbfall: Was gehört zum Hof?

Bei landwirtschaftlichen Höfen entscheidet die Höfeordnung oft darüber, wer den Hof erhält und welche Abfindung die übrigen Erben bekommen. Das OLG Celle, Beschluss vom 19.01.2026, Az. 7 W 24/24, zeigt: Frühere Erbverzichte und Abfindungen wirken nicht automatisch in jeden späteren Hoferbfall hinein. Außerdem gehören Bankguthaben, Bausparverträge und Konten nicht schon deshalb zum Hof, weil sie einem Landwirt gehörten.

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Testament ohne echte Unterschrift: Ein Zeichen ersetzt keine Namensunterschrift

Ein eigenhändiges Testament kann auch dann unwirksam sein, wenn feststeht, dass es tatsächlich vom Erblasser stammt. Entscheidend ist nicht nur, wer geschrieben hat, sondern ob die gesetzliche Form eingehalten wurde. Das OLG München hat klargestellt: Ein bloßes Zeichen ohne erkennbare Buchstabenstruktur genügt nicht als Unterschrift unter einem Testament.

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Anwaltskosten für die Erbauseinandersetzung können die Erbschaftsteuer mindern

Streit in der Erbengemeinschaft ist oft teuer. Besonders belastend wird es, wenn Miterben über Immobilien streiten und eine Teilungsversteigerung nötig wird. Der BFH hat entschieden, dass Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abziehbar sein können. Für zerstrittene Miterben ist das eine wichtige Entscheidung.

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