Erbe muss für Nachlassverzeichnis Kontoauszüge durchsehen – aber nicht vorlegen
Das Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss vom 23.01.2025, Az. 3 W 113/24) hat entschieden, dass ein Erbe dem Pflichtteilsberechtigten zwar ein vollständiges Nachlassverzeichnis schuldet, aber nicht verpflichtet ist, dessen Kontoauszüge der letzten zehn Jahre auszuhändigen. Dennoch muss der Erbe die Auszüge selbst auswerten und Schenkungen offenlegen.





