Wenn die Bank die Vollmacht nicht akzeptiert – Ihre Rechte bei General- und Vorsorgevollmachten
Viele Mandanten sind überrascht, wenn ein Bevollmächtigter am Bankschalter abgewiesen wird, obwohl er eine ordnungsgemäß erteilte General- oder Vorsorgevollmacht vorlegt. Banken dürfen solche Vollmachten in laufenden Kontobeziehungen grundsätzlich nicht verweigern – und haften sogar für Schäden, die durch eine ungerechtfertigte Zurückweisung entstehen.





