Grundbuchberichtigung nach Erbfall: Muss das Grundbuchamt immer einen Erbschein verlangen?
Die Berichtigung des Grundbuchs nach einem Erbfall ist oft mit Unsicherheiten verbunden. Besonders wenn ein gemeinschaftliches Testament vorliegt, stellt sich die Frage: Reicht das Testament als Erbnachweis oder verlangt das Grundbuchamt zusätzlich einen Erbschein? Das Kammergericht Berlin (KG) hat in seinem Beschluss vom 28. Januar 2025 (1 W 37/25) hierzu eine praxisrelevante Entscheidung getroffen.