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Grundbuchberichtigung nach Erbfall: Muss das Grundbuchamt immer einen Erbschein verlangen?

Die Berichtigung des Grundbuchs nach einem Erbfall ist oft mit Unsicherheiten verbunden. Besonders wenn ein gemeinschaftliches Testament vorliegt, stellt sich die Frage: Reicht das Testament als Erbnachweis oder verlangt das Grundbuchamt zusätzlich einen Erbschein? Das Kammergericht Berlin (KG) hat in seinem Beschluss vom 28. Januar 2025 (1 W 37/25) hierzu eine praxisrelevante Entscheidung getroffen.

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OLG Brandenburg: Beweislast für die Testierfähigkeit bei Demenzverdacht

Das Oberlandesgericht Brandenburg (Beschluss vom 09.01.2025 – 3 W 55/24) entschied, dass ein handschriftliches Testament trotz eines später festgestellten Demenzleidens der Erblasserin wirksam bleibt, wenn die Testierunfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht nachgewiesen werden kann. Die Beweislast für die Testierunfähigkeit trägt derjenige, der sich darauf beruft – hier der Sohn der Erblasserin.

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OLG Naumburg: Keine Enterbung durch nachträgliche Sanktionen in einem gemeinschaftlichen Testament

Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 25.05.2023 – 2 U 98/22) hat entschieden, dass eine Erblasserin in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Erbeinsetzungen nicht durch eine nachträgliche sogenannte Sanktionsklausel einseitig ändern kann. Zudem stellte das Gericht klar, dass die testamentarische Zuweisung eines Hausgrundstücks an einen Miterben eine Teilungsanordnung nach § 2048 BGB darstellt und nicht als Vorausvermächtnis anzusehen ist.

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Grundbuchberichtigung nach Abschichtungsvereinbarung – OLG München bestätigt erleichterte Löschung ausgeschiedener Miterben

Die Löschung eines Miterben aus dem Grundbuch nach einer Abschichtungsvereinbarung sorgt häufig für Unsicherheiten. Muss das Grundbuchamt eine notarielle Urkunde verlangen? Ist die Zustimmung der verbleibenden Miterben erforderlich? Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 10. Februar 2025 (34 Wx 21/25 e) klargestellt, dass die Bewilligung des ausgeschiedenen Miterben allein genügt, um eine Grundbuchberichtigung vorzunehmen.

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