Randvermerk zur Vaterschaft reicht als Beweis – OLG Hamm erleichtert Pflichtteils-Stufenklagen
In vielen Pflichtteilsprozessen kommt es darauf an, dass die klagende Person „Abkömmling“ ist – ohne diesen Status gibt es weder Auskunft noch Zahlung. Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 21.11.2024, Az. 10 U 28/24) stärkt hier die Beweisführung: Die nachträgliche Eintragung der Vaterschaft per Randvermerk in der Geburtsurkunde genügt grundsätzlich, um die rechtliche Abstammung zu belegen. Für Stufenklagen ist das wegweisend, weil die Auskunftsstufe damit zügig durchsetzbar wird.





