„Soll nur den Pflichtteil erhalten“: Zur Enterbung und streitanfälligen Widerrufsklauseln
Mit Beschluss vom 18. Februar 2025 hat das Oberlandesgericht Zweibrücken eine für die Gestaltungspraxis äußerst wichtige Entscheidung getroffen. Ausgangspunkt war die Frage, ob ein Verweis auf den Pflichtteil als Enterbung zu verstehen ist und ob eine solche Enterbung durch spätere Widerrufsklauseln in notariellen Testamenten wieder aufgehoben wird. Die Entscheidung wird in der Fachwelt kontrovers diskutiert (OLG Zweibrücken Beschl. v. 18.2.2025 – 8 W 18/24, DNotZ 2025, 538 m. Anm. Schäfer; Anm. Volmer DNotZ 2025, 956).





