OLG Celle: Unmittelbar vor der Ehe geschlossener Erbvertrag wird mit Scheidung unwirksam
Das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 27.01.2025 – 6 W 148/24) hat entschieden, dass die unmittelbar vor der Eheschließung verfügte Erbeinsetzung eines Ehegatten unwirksam wird, wenn die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen und der Erblasser Ehescheidung zugestimmt hat.