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Schenkung an den Bevollmächtigten?

Ein Vorsorgebevollmächtigter hat weitreichende Befugnisse, insbesondere wenn die Vollmacht auch die Vermögenssorge umfasst. Doch was passiert, wenn der Bevollmächtigte nach dem Tod des Erblassers erhebliche Geldbeträge nicht an die Erben herausgibt und sich auf eine Schenkung beruft? Das OLG Brandenburg (Urteil vom 15.10.2024 – 3 U 149/22) entschied, dass der Bevollmächtigte in einem solchen Fall die Herausgabe des Geldes schuldet, sofern er die behauptete Schenkung nicht beweisen kann.

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Testierfähigkeit und Richtervorbehalt: Entscheidung des OLG München

Das Oberlandesgericht München hat in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2024 (Az.: 33 Wx 153/24) entschieden, dass die Testierunfähigkeit eines Erblassers nur unter Einhaltung strenger rechtlicher Vorgaben festgestellt werden darf. Gleichzeitig hob das Gericht hervor, dass komplexe Nachlassverfahren, insbesondere solche mit widerstreitenden Interessen, von einem Richter und nicht einem Rechtspfleger bearbeitet werden müssen.

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Erbschaftsteuer einer Miterbin: Versteigerungskosten und Lagerkosten sind abzugsfähig

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann erhebliche Kosten verursachen. Doch welche dieser Aufwendungen sind erbschaftsteuerlich als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 21. August 2024 (Az.: II R 43/22) klargestellt, dass auch Kosten für die Versteigerung von Nachlassgegenständen sowie Lagerkosten bis zur Verwertung abzugsfähig sein können – ein wichtiges Urteil für Erben und Testamentsvollstrecker.

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