GmbH-Anteil im Nachlass: Einladung eines Miterben genügt – so bleibt die Gesellschafterversammlung wirksam
Fällt ein GmbH-Geschäftsanteil in den Nachlass, stellt sich oft die Frage: Müssen zur Gesellschafterversammlung alle Miterben einzeln geladen werden? Die Antwort lautet – mit einer wichtigen zeitlichen Einschränkung –: Es reicht, einen der Miterben zu laden. So vermeiden Sie Ladungsmängel und halten Beschlüsse registerfähig.





